Ein Mitarbeiter mit Masterabschluss arbeitet seit vielen Jahren an einer Hochschule in NRW wurde zunächst befristet in TVL E13 Rahmen eines Drittmittelprojektes als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschung beschäftigt.
Nach Ablauf der Befristung ergab sich die Möglichkeit zum Wechsel auf eine feste Haushaltsstelle als Laboringenieur, die in E12 aufgrund der damaligen Arbeitsplatzbeschreibung eingestuft wurde.
Inzwischen ist viel Zeit vergangen und es gab mehrere Wechsel der Vorgesetzten. Die beiden aktuellen Vorgesetzten wollen die inzwischen 17 Jahre alte Arbeitsplatzbeschreibung aktualisieren.
Dabei bleiben die ursprünglichen Tätigkeiten weitestgehend erhalten, es gibt nur einige Anpassungen an aktuelle Themen sowie die geringfügige Anpassung der zeitlichen Anteile.
Da die Stelle keinen Forschungsanteil aufweist und Lehre nur im Bachelorbereich betreut wird, ist weiterhin eine Eingruppierung in E12 gegeben.
Der Mitarbeiter hätte aber gerne E13 und hat daher einen eigenen Vorschlag mit >50% Zeitanteilen mit Voraussetzung Masterabschluss vorgelegt, was die Vorgesetzten aber ablehnen.
Inzwischen sind fast 1 Jahr vergangen und die Vorgesetzten bestehen weiter auf ihrer Arbeitsplatzbeschreibung und haben eine letzte Frist zur Unterschrift gesetzt.
Wie ist dabei die Rechtslage? Muss der Mitarbeiter die neue Arbeitsplatzbeschreibung akzeptieren? Was passiert bei der fortgesetzten weiteren Weigerung der Unterschrift?