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Einstellung bei Vorstrafe / Eintrag ins BZR

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bebolus:
Du sprichst ja hier von 2 Eintragungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr im Führungszeugnis. Da gehört schon was dazu. Wie sieht es denn mit anderen Alk-Verfehlungen aus? Also unterhalb der Strafbarkeitsschwelle? Gibt es da nochwas? Trunkenheit in Foren..?

Ich täte mich als Personaler ehrlich gesagt schwer mit der Faktenlage, insb. wenn es um Beamte ginge.

Vielleicht könnte es helfen sich noch schnell zur Frau zu erklären, oder besser zu divers.. Aber ob es wirklich hilft, kann ich nicht sagen.

Lukas1860:
Witzig...

VaPi:
Wer 2 mal erwischt wurde, ist höchstwahrscheinlich häufiger unter Alkohol gefahren. Und es ist auch nicht „nur“ Trunkenheit am Steuer. Diese Aussage ist schon bezeichnend . Aus meiner Sicht für Polizei und Justiz nicht geeignet. Einer Verwendung in der normalen Verwaltung im Rathaus oder zb. Landratsamts sollte nichts entgegenstehen.

Lukas1860:

--- Zitat von: VaPi am 18.02.2025 18:44 ---Wer 2 mal erwischt wurde, ist höchstwahrscheinlich häufiger unter Alkohol gefahren. Und es ist auch nicht „nur“ Trunkenheit am Steuer. Diese Aussage ist schon bezeichnend . Aus meiner Sicht für Polizei und Justiz nicht geeignet. Einer Verwendung in der normalen Verwaltung im Rathaus oder zb. Landratsamts sollte nichts entgegenstehen.

--- End quote ---

Danke für den Hoffnungsschimmer.
Das "nur" sollte nicht verharmlosend gemeint sein.
Polizei und Justiz strebe ich auch gar nicht an, sondern tatsächlich eine Stelle in der (kommunalen) Verwaltung.

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