Hallo zusammen,
ich bin seit 20 Jahren verbeamtet und freiwillig in der GKV. In ca. 2 Jahren könnte ich aufgrund von Schwerbehinderung eine Gesetzliche Rente mit Abschlägen bei ca. 20 Versicherungsjahren beantragen, würde dann aber auch noch parallel 2 Jahre im Beamtendienst Vollzeit verbleiben wollen. Da ab 2023 die Zuverdienstgrenzen bei gesetzlichen Grenzen aufgehoben wurden, erkenne ich momentan kein Gesetz oder Verordnung, das diese Vorgehensweise verhindert. Bei der Pensionierung würde dann ja nach üblichen Regeln die gesetzliche Rente angerechnet, aber anscheinend erst genau dann. Ist das soweit korrekt? Hat hier jemand praktische Erfahrungen gemacht? Ist bezüglich der Krankenversicherung etwas besonderes zu beachten?
Vielen Dank für den Austausch im voraus!