Autor Thema: Beamte: Gibt es Begrenzung der Beitragshöhe zur privaten Pflegeversicherung ?  (Read 456 times)

Hortensie

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Hallo,

Ich habe bei meiner privaten Krankenversicherung (Debeka) die "Pflegepflichtversicherung" mit denselben Leistungsansprüchen wie gesetzlich Versicherte.
Ich bin (früh-)pensioniert, habe Pflegegrad 2 und bin zu 70 % beihilfeberechtigt u. mit 30 % privat versichert und war Landesbeamtin in BW.

Mir geht es um die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung.
Bei gesetzlich Pflegeversicherten in gesetzlichen Kassen (wie AOK, Barmer, etc.) sind diese gesetzlich festgelegt mit aktuell 3,6 %.
Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung müssen die vollen 3,6 % zahlen, wenn kinderlos wohl 4,0 % nach einer neueren Regelung.

Offenbar darf die private Pflegeversicherung, obwohl ich nur 30% der Leistungen bekomme, die ein gesetzlich Versicherter erhält, ihre Beiträge völlig anders ermitteln.
Denn ich musste der Versicherung noch nie die Höhe meiner Brutto-Pension mitteilen, um der Versicherung dieselben Beitragsberechnung wie für gesetzlich Versicherte zu ermöglichen.

Ich zahle für meine 30 % der Leistungen 20 Euro pro Monat mehr, als wenn ich 4% (da kinderlos) von meiner Brutto-Pension nehme u. davon 30 % als fiktiver Pflegeversicherungsbeitrag errechne. So wäre wohl die Berechnung, wenn ich, was nicht mögich ist, eine gesetzliche Pflegeversicherung hätte


Kennt sich hier im Forum jemand mit der Ermittlung der Versicherungsbeiträge aus und kann mir sagen, was er dazu weiß?
Ich würde mich freuen.
Danke!

Asperatus

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Offenbar darf die private Pflegeversicherung, obwohl ich nur 30% der Leistungen bekomme, die ein gesetzlich Versicherter erhält, ihre Beiträge völlig anders ermitteln.
Denn ich musste der Versicherung noch nie die Höhe meiner Brutto-Pension mitteilen, um der Versicherung dieselben Beitragsberechnung wie für gesetzlich Versicherte zu ermöglichen.

Wie du richtig feststellt, hat die Beitragshöhe nichts mit deinem Einkommen zu tun. Sie richtet sich vielmehr nach dem Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko. Dabei werden bereits vorhandene Altersrückstellungen und die Verwaltungskosten der Versicherung ebenfalls berücksichtigt.

Nähere Infos findest du hier:

https://www.pkv.de/wissen/pflegeversicherung/so-funktioniert-die-pflegeversicherung#c1435

https://www.pkv.de/wissen/beitraege/pflegebeitrag/

https://www.pkv.de/glossar/#pflegepflichtversicherung

Hobbyjurist

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In der sozialen Pflegeversicherung wären zum Vergleich der reguläre Beitragssatz 3,6 % und der Kinderlosenzuschlag 0,6 %.

Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für Beamte müssten (spätestens nach 5 Jahren oder sofort im Basistarif) laut § 110 SGB XI auf 50 % * Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung = 50 % * 3,6 % * Beitragsbemessungsgrenze beschränkt sein. Der Kinderlosenzuschlag kommt hier nicht zum Tragen.

Man zahlt also im Gegensatz zu Rentnern, die den vollen Beitragssatz plus ggf. Kinderlosenzuschlag leisten müssen, zunächst maximal den halben Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, allerdings nicht beschränkt auf die Pension, sondern auf die oftmals höhere Beitragsbemessungsgrenze. Dann bezahlt man aber noch nach § 50f BeamtVG eine weitere Hälfte des Beitragssatzes, diesmal bezogen auf die Pension.

In Summe könnten hier Pensionäre von Fall zu Fall sogar mal schlechter als Rentner gestellt sein.

Hortensie

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Hallo zusammen,

danke für die Hinweise, Links und Paragraphen.
Ich muss mich damit erst beschäftigen.
Vielleicht werde ich noch Rückfragen zum Verständnis haben.
Ich hätte erwartet, dass bei gleichen Leistungen wie in der GKV auch die Beiträge wie bei gesetzlich Versicherten ermittelt werden.
Aber im Land der Bürokratie wäre das auch zu einfach.

Rentenonkel

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Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Pflegeversicherung einkommensabhängig. Sie werden in Höhe eines festgelegten Beitragssatzes auf die sozialversicherungspflichtigen Einkommen der Versicherten erhoben. Nachdem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz unterscheiden sich die Beitragssätze seit dem 1. Juli 2023 abhängig von der Zahl der Kinder, wobei Kinderlose den höchsten Beitrag zahlen. Je höher das Einkommen, desto höher sind also die Beiträge zur Pflegeversicherung – unabhängig vom individuellen Risiko.

In der Privaten Pflegeversicherung ist die Beitragshöhe abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsschluss. Der Beitrag ist also umso niedriger, je früher man in die Private Pflegeversicherung wechselt. Für Versicherte, die schon mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert sind, darf der Beitrag der Pflegeversicherung außerdem den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. In der Regel liegt er allerdings ohnehin meist deutlich darunter.

Mitglieder der Privaten Pflegeversicherung zahlen daher im Durchschnitt für die Dauer der Beschäftigung weniger als ein vergleichbarer gesetzlich Versicherter und dafür im Alter tendenziell mehr. Bei gesetzlich Versicherten ist es regelmäßig anders herum, also zahlen die gesetzlich Versicherten während der Dauer der Beschäftigung tendenziell einen höheren Beitrag als ein vergleichbar privat Versicherter, um dann im Alter tendenziell weniger zu zahlen.

Bei Beamten ist es jedoch differenzierter. Eine anteilige Versicherung kennt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht. Wenn man gesetzlich versichert wäre, wäre der Beitrag nicht nur die 30 % des normalen Beitrages sondern der volle Beitrag. Der Beihilfeanspruch würde in dem Fall quasi wegfallen oder nur noch ergänzend gezahlt.

Daher ist die gesetzliche KV und PV für viele Beamte uninteressant und auch nicht günstiger. An der Stelle geht Deine Rechnung leider von falschen Voraussetzungen aus, so dass man nicht 20 EUR sparen würde, sondern vermutlich deutlich mehr zahlen müsste (konkret: 4 % der Pension), als es jetzt der Fall ist.