Hallo,
Ich habe bei meiner privaten Krankenversicherung (Debeka) die "Pflegepflichtversicherung" mit denselben Leistungsansprüchen wie gesetzlich Versicherte.
Ich bin (früh-)pensioniert, habe Pflegegrad 2 und bin zu 70 % beihilfeberechtigt u. mit 30 % privat versichert und war Landesbeamtin in BW.
Mir geht es um die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung.
Bei gesetzlich Pflegeversicherten in gesetzlichen Kassen (wie AOK, Barmer, etc.) sind diese gesetzlich festgelegt mit aktuell 3,6 %.
Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung müssen die vollen 3,6 % zahlen, wenn kinderlos wohl 4,0 % nach einer neueren Regelung.
Offenbar darf die private Pflegeversicherung, obwohl ich nur 30% der Leistungen bekomme, die ein gesetzlich Versicherter erhält, ihre Beiträge völlig anders ermitteln.
Denn ich musste der Versicherung noch nie die Höhe meiner Brutto-Pension mitteilen, um der Versicherung dieselben Beitragsberechnung wie für gesetzlich Versicherte zu ermöglichen.
Ich zahle für meine 30 % der Leistungen 20 Euro pro Monat mehr, als wenn ich 4% (da kinderlos) von meiner Brutto-Pension nehme u. davon 30 % als fiktiver Pflegeversicherungsbeitrag errechne. So wäre wohl die Berechnung, wenn ich, was nicht mögich ist, eine gesetzliche Pflegeversicherung hätte
Kennt sich hier im Forum jemand mit der Ermittlung der Versicherungsbeiträge aus und kann mir sagen, was er dazu weiß?
Ich würde mich freuen.
Danke!