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TV-L BY Verwaltungsdienst, Mindestarbeitszeit?

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troubleshooting:

--- Zitat von: jolanta am 10.02.2025 13:13 ---... Es geht um die Abwägung, ob juristische Klärung aussichtsreich wäre oder nicht.

--- End quote ---

Hast Du eine Rechtschutz? Wenn ja, ist da kein über die etvl. SB hinausgehendes Problem. Juristischen Rat kann man sich immer einholen. Fällt allerdings nicht immer aus, wie erhofft.

Im übrigen immer wieder der Hinweis, es gibt nicht nur einen AG. Bzw. auch innerhalb des ÖD kann man sich anderweitig umschauen.

MoinMoin:

--- Zitat von: ich1974 am 10.02.2025 13:39 ---Was sind denn deine normalen Tätigkeiten und wie passen da Kartenkontrollen dazu?

--- End quote ---
Ich denke der AG kann locker jedem eine Kartenkontrolle als Aufgabe reindrücken, dass dürfte idR mit seiner Weisungsbefugnis gedeckt sein.

Faunus:
Die Abendaktion könnte Dich 3x im Jahr treffen oder auch 15x. Mit Bereitschaft hat das nichts zu tun.
Du könntest als Verwaltungsfachangestellte oder als Wissenschaftlerin jeweils im TV-L eingestellt sein
usw.

Solange die Häufigkeit der Abendtätigkeit und die eigentliche Tätigkeit nicht klar ist...

Ich bin auch schon sehr kurzfristig als Ersatz für sowas eingesprungen und bin dann gleich bei der Veranstaltung dabeigeblieben (kostenfreies Kammerkonzert mit "Lachshäppchen"  ;))

Könntest Du, wenn Du wolltest, an der Veranstaltung teilnehmen?

Faunus:

--- Zitat von: troubleshooting am 10.02.2025 13:45 ---Hast Du eine Rechtschutz?

--- End quote ---

Für was soll diese hier gut sein?

Jedes Unternehmen hat solche Veranstaltungen, die mehr oder weniger professionell durchgeführt werden. Eine AG kann sich halt über eine Eventagentur Catering und Programmkünstler für den Aktonnärsabend leisten. Der ÖD muss halt auf seine MA zurückgreifen, um z.B. Sponsoren zu beglücken.
Da wäre wieder mein allseits beliebstes Thema: Führungskräfte  und die Fähigkeit zu motivieren etwas extra und gerne zu machen!

troubleshooting:

--- Zitat von: Faunus am 10.02.2025 14:23 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 10.02.2025 13:45 ---Hast Du eine Rechtschutz?

--- End quote ---

Für was soll diese hier gut sein?

Jedes Unternehmen hat solche Veranstaltungen, die mehr oder weniger professionell durchgeführt werden. Eine AG kann sich halt über eine Eventagentur Catering und Programmkünstler für den Aktonnärsabend leisten. Der ÖD muss halt auf seine MA zurückgreifen, um z.B. Sponsoren zu beglücken.
Da wäre wieder mein allseits beliebstes Thema: Führungskräfte  und die Fähigkeit zu motivieren etwas extra und gerne zu machen!

--- End quote ---

Du willst doch nicht ernsthaft erzählen, dass Abendveranstaltungen automatisch für jeden MA verpflichtend angeordnet werden können? Erst recht unabhängig von der eigentlichen Tätigkeit? Danke für die Erheiterung. Das hat sich nicht mal die Bundeswehr für die Bewirtung zur "Feierstunde" nach Auslandseinsätzen getraut. Selbst da wurde gefragt, wer möchte? Und, es gab für 4h Einsatz einen kompletten Ausgleichstag.

Wenn die Tätigkeit nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, kann der AG wünschen, mehr aber auch nicht. Diese Beurteilung überlasse ich lieber Fachleuten - in dem Fall Arbeitsrechtler - siehe Rechtschutz.

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