Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-L BY Verwaltungsdienst, Mindestarbeitszeit?

<< < (2/4) > >>

Maggus:

--- Zitat von: troubleshooting am 07.02.2025 11:23 ---Aus meiner Sicht, unter Beachtung deiner Angaben zur Regelarbeit Mo.-Fr. und Argumentation des AG, ist das heranziehen zum Wochenende nciht gerechtfertigt.

--- End quote ---

Warum soll die Anordnung von Überstunden für Freitagabend bzw. am Wochenende grundsätzlich nicht möglich sein?
Wenn der Arbeitgeber das rechtzeitig anordnet halte ich es sehr wohl für möglich.
Wenn ich die TE richtig verstanden habe gilt eine Dienstvereinbarung von Mo.-Fr mit entsprechenden Uhrzeiten.
In diesem Rahmen können die MA (mehr oder weniger) frei ihre Arbeitszeiten planen. Das schließt eine Anordnung von Überstunden für Abends oder am Wochenende nicht aus.

§ 6 Abs. 5 "Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."
Hier steht nichts von Dringlichkeit, deshalb sind die Hürden für die Anordnung recht gering. Bei TZ-MA muss eine Einigung erzielt werden, entweder per Nebenabrede zur Arbeitszeitreduzierung, durch Einigung im Einzelfall oder konkludentes Verhalten (im Dienstplan eingeteilt und ohne Widerspruch hingenommen).

Siehe auch: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tv-l-office-professional/ueberstundenmehrarbeit-4-verpflichtung-zur-leistung-von-ueberstunden-und-mehrarbeit_idesk_PI15539_HI14069158.html

troubleshooting:
@ Maggus, die TE hat selbst geschrieben, dass Ihr AG es mit Dringlichkeit begründet. Wie du zitierst, "...im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeit...." - ist die Begründung untauglich, fällt somit auch die Anordnung.

Und, hinzu kommt, dass es, ebenfalls lt. Ihrer Aussage. der AG zusätzlich (!) zur regulären Arbeit anordnet.
Da stellt sich für mich zuerst die Frage, ist diese Leistung "Kartenkontrolle" etc. von ihrem Arbeitsvertrag gedeckt? Bzw. der evtl. andere Arbeitsort oder sind die Veranstaltungen am Dienstort? Und 3., wie wird es ausgeglichen?

Klingt für mich, wie ein klassischer Habeck: Wir machen das mal schnell, wie es im Detail aussieht, das sehen wir dann!

jolanta:
Danke für die Einschätzungen!! Und tatsächlich ist es so, dass wir zwar Überminuten für solche Dienste bekommen, aber nicht die eigentlich tariflichen geregelten  Entgeld-Zuschläge. Eine Vereinbarung zur Abänderung in Zuschläge gibt es nicht.

Nützlich vielleicht der Hinweis auf die Planbarkeit und daher nicht anwendbaren dringlichen Notwendigkeit. Allerdings verstehe ich nicht,  dass juristisch betrachtet (so frühere Nachfragen) wohl die Weisung absolut im Vordergrund steht und billiges Ermessen, Tarifvertrag oder evtl Einschränkungen der dringlichen Notwendigkeit keine Rolle spielen. Es geht um die Abwägung, ob juristische Klärung aussichtsreich wäre oder nicht.

Rowhin:

--- Zitat von: jolanta am 10.02.2025 13:13 ---Nützlich vielleicht der Hinweis auf die Planbarkeit und daher nicht anwendbaren dringlichen Notwendigkeit. Allerdings verstehe ich nicht,  dass juristisch betrachtet (so frühere Nachfragen) wohl die Weisung absolut im Vordergrund steht und billiges Ermessen, Tarifvertrag oder evtl Einschränkungen der dringlichen Notwendigkeit keine Rolle spielen. Es geht um die Abwägung, ob juristische Klärung aussichtsreich wäre oder nicht.

--- End quote ---

...von wem konkret kam denn diese juristische Aussage? Den unmittelbaren Vorgesetzten? Dem Personalrat? Der Rechtsabteilung?

ich1974:
Was sind denn deine normalen Tätigkeiten und wie passen da Kartenkontrollen dazu?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version