Du willst doch nicht ernsthaft erzählen, dass Abendveranstaltungen automatisch für jeden MA verpflichtend angeordnet werden können? Erst recht unabhängig von der eigentlichen Tätigkeit? Danke für die Erheiterung.
Deine Fragen lassen sich ganz leicht beantworten: Nein! Nein!
Und was genau erheitert Dich jetzt?
Ich verweise auf Post #12. Solange es nicht geklärt ist... k.A.!
Und was wäre jetzt arbeitsrechtlich ein Verstoß, wenn vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht wird und 3x im Jahr angeordnet wird für 30 min von 19.00 -19.30 am Freitag Abend Karten zu kontollieren?
Ob es sich so verhält, k.A
Ich verweise auf Post #12
Aber ich bin mir sicher, dass eine Rechtschutversicherung in diesem hypothetischen Fall nichts bringt.
Wäre interessant, was in der Dienstvereinbarung "Arbeitszeit " von diesem AG steht?
Gleitzeitreglung mit Arbeitsbeginn möglich ab 6 bis maximal 20 Uhr, usw. => und verloren! Oder bist Du anderer Meinung?