Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[SN] Spielraum bei Anerkennung Vordienstzeiten bei erster Stufenfestsetzung

<< < (3/3)

Warzenharry:
Das ist auch mein Kenntnisstand. Daher lasse ich das auch vorher prüfen, bevor ich überhaupt ernsthaft drüber nachdenke.

Schönes Wochenende

VaPi:

--- Zitat --- Aus meiner höchst persönlichen Sicht sind die Rahmenbedingungen wie Bezahlung und Fahrtweg zwar unterschiedlich, aber nicht wesentlich verschieden.

--- End quote ---

Ich bin von 50 km und 45 min auf 12 km und 15 min gewechselt und kann sagen, es ist ein gewaltiger Unterschied.

Auch wenn es etwas mehr bei mir war an Kilometern, ist der Zeitgewinn über die Woche doch sehr merklich und trägt zur Lebensqualität bei. Ich würde nie mehr, paar Euro mehr gegen höhere Fahrzeit eintauschen, gerade wenn man Kinder hat.

Casa:

--- Zitat ---Afaik erfolgt bei einem Dienstherrenwechsel mit Wechsel des Besoldungsgesetzes (BBesG --> NBesG) eine neue Stufenfestsetzung unter Anwendung der Vorgaben des NBesG

--- End quote ---

Jetzt, wo du es sagst, kommt mir der Umstand bekannt vor.

clarion:
Bei kleineren Kommunen bekommen Amtsleiter A12 und darüber ist dann nur noch der oder die Bürgermeister*in, so kenne ich es zumindest.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version