Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[SN] Spielraum bei Anerkennung Vordienstzeiten bei erster Stufenfestsetzung
Organisator:
--- Zitat von: Warzenharry am 07.02.2025 11:06 ---Das sehe ich mitlwerweile auch so. :)
Ich denke ich schwimme erstmal in bekannten Gewässern weiter. Mal sehen, wie sich alles entwickelt, wechseln kann ich später immer noch.
--- End quote ---
Da deine Kommune mutmaßlich in der Nähe sein dürfte, kannst du ja mal vorbeischauen und mal kucken, was die so machen bzw. dich ins Gespräch bringen.
Warzenharry:
Das geschiet ja bereits.
Stehe mit dem Personaler in Kontakt. Wir warten jetzt erstmal ab, wass das LMI wegen der Stufenfestsetzung und der damit verbundenen Anerkennung / nicht Anerkennung meiner Soldatenzeit sagt.
Wir haben auch bereits über die Möglichkeit eines "Schnuppertages" gesprochen, wo ich dann auch mehr über Tatigkeits/Aufgabenfeld, Arbeitsumfeld usw. erfahren könnte.
Casa:
Die Erforschung der Karriereoption ließe sich über eine Abordnung regeln.
LSA = Land Sachsen Anhalt?
Die Anerkennung der Zeiten in einem Beamtenverhältnis oder als Soldat werden in SA tatsächlich qua Gesetz nicht zwingend als Erfahrung berücksichtigt. Die Zeiten können berücksichtigt werden.
Allerdings erfolgt die Stufenfestsetzung einmalig bei Beginn des Dienstverhältnisses. Wenn du also versetzt wirst, wird dein Dienstverhältnis fortgesetzt und es erfolgt keine neue Stufenfestsetzung.
Die Zeit als Soldat ist in SA zwingend als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.
Warzenharry:
Da ich mir aber tatsächlich unsicher bin, möchte ich nicht vorher meine Hosen bei meinem aktuellen Chef runter lassen.
Ja LSA = Land Sachsen Anhalt
Das mit der Stufenfestsetzung ist mir sogar bei meiner Versetzung aus dem Geschäftsbereich des BMI zum Geschäftsbereich BMVg passiert. Auch da wurde auch eine Stufenfestsetzung durchgeführt.
Aber genau wegen solchen Informationen habe ich die Frage hier gestellt.
Kannst du mir eine Quelle für deine Aussage zum Thema Stufenfestsetzung geben?
bettelmusikant:
Afaik erfolgt bei einem Dienstherrenwechsel mit Wechsel des Besoldungsgesetzes (BBesG --> NBesG) eine neue Stufenfestsetzung unter Anwendung der Vorgaben des NBesG
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