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Laufbahngruppe 2.2 NRW - Beförderung A13-A16 bei A16 Dienstposten
Casa:
--- Zitat ---Die Person hat einen speziellen fachlichen Master der nach den beamtenrechtlichen Regelungen in NRW nach zwei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit auf einer entsprechenden Stelle als Tarifbeschäftigter die Verbeamtung in der "Laufbahn besonderer Fachrichtung" ermöglicht. Dies ist die Nachfolge einer um das Jahr 2000 herum abgeschafften verwaltungsinternen Ausbildung. Somit liegt keine Laufbahnprüfung im klassischen Sinne vor, aber eine Lebenszeitverbeamtung in der entsprechenden Laufbahn (Höherer Dienst/LG 2.2) auf Grundlage des absolvierten Berufsweges und somit zumindest innerhalb NRWs die darüber erworbene entsprechende Laufbahnbefähigung.
--- End quote ---
Das müsste tatsächlich festgestellt worden sein. Die konkludente Feststellung dürfte mit der Verbeamtung auf der A13 - von Anfang an - erfolgt sein.
Oder ist die Einstellung in einem niedrigeren Statusamt erfolgt und es gab Beförderungen bis zur A13?
ausdempott09:
--- Zitat von: Casa am 10.02.2025 15:45 ---
--- Zitat ---Die Person hat einen speziellen fachlichen Master der nach den beamtenrechtlichen Regelungen in NRW nach zwei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit auf einer entsprechenden Stelle als Tarifbeschäftigter die Verbeamtung in der "Laufbahn besonderer Fachrichtung" ermöglicht. Dies ist die Nachfolge einer um das Jahr 2000 herum abgeschafften verwaltungsinternen Ausbildung. Somit liegt keine Laufbahnprüfung im klassischen Sinne vor, aber eine Lebenszeitverbeamtung in der entsprechenden Laufbahn (Höherer Dienst/LG 2.2) auf Grundlage des absolvierten Berufsweges und somit zumindest innerhalb NRWs die darüber erworbene entsprechende Laufbahnbefähigung.
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Das müsste tatsächlich festgestellt worden sein. Die konkludente Feststellung dürfte mit der Verbeamtung auf der A13 - von Anfang an - erfolgt sein.
Oder ist die Einstellung in einem niedrigeren Statusamt erfolgt und es gab Beförderungen bis zur A13?
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Es kann bestätigt werden, dass die Verbeamtung seinerzeit ganz offiziell und von Anfang an in "A 13 h.D." erfolgt ist. Die Stelle ist im Stellenplan auch ganz offziell als A 13 h.D. bzw. LG 2.2. verzeichnet, es handelt sich also ganz eindeutig um so eine Position.
Vergleichbares ist mir auch von Kolleg:innen im Bereich Finanzen bekannt die auf Grundlage ihres Master BWL Studiums und der hauptberuflichen Tätigkeit ebenfalls nach zwei oder drei Jahren als Tarifbeschäftigte in der LG 2.2 verbeamtet wurden und dann z.T. innerhalb von unter 10 Jahren schlussendlich in einer höheren B-Besoldung bei einer obersten Landesbehörde gelandet sind, hier allerdings unter Einhaltung der Amtsabfolge A 13-A16 - B Besoldung, wobei ich hier mehrere Fälle kenne in denen der Abstand von 3 Jahren bei der Beförderung auf A 15 nicht eingehalten wurde, ich denke hier wurde in Vermerken mit irgendeiner Form von Aufstieg argumentiert. Einen klassischen Vorbereitungsdienst haben aber gerade auch diese Kolleg:innen nie gesehen, das Beamtenrecht kennen die bestenfalls aus freiwilligen Fortbildungen. ;)
clarion:
Hallo bist du ein Dienstordnung Angestellter?
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