Vielen Dank für eure interessanten Rückmeldungen.
Es geht hier um ein spezielles, eher kleines Tätigkeitsfeld in dem ich persönlich auch noch (trotz seit langem "nur" A 13 )

relativ bekannt und exponiert bin, deshalb müssen meine Ausführung in einem solchen öffentlichen Forum diskret bleiben.
Zur Präsizierung:
A ist Leiter einer Abteilung mit 15 Mitarbeitenden in einer mittelgroßen, landeseigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Dienstherrenfähigkeit. Er hat die Laufbahnbefähigung für sein Tätigkeitsfeld (nicht allgemeine Verwaltung!). Die Position wurde vor 20 Jahren neu geschaffen.
Die Leitung der Körperschaft hat seinerzeit aufgrund des ihr zugestandenen Ermessenspielraums entschieden, dass der Aufgabe ein Dienstposten A 13 angemessen wäre. Es hat in den 20 Jahren nie eine Dienstpostenbewertung stattgefunden und der Beamte wurde bisher nur einmal überhaupt beurteilt (bei der Lebenszeitverbeamtung vor 14 Jahren, Gesamtergebnis damals 4 Punkte "übertrifft die Anforderungen"). Über den Vorgänger, der die Einrichtung seinerzeit nach 5 Jahren in Richtung eines anderen Bundeslandes verließ, ist nichts näheres bekannt, außer dass er auch A 13 war und dass er hoffte bei seiner neuen Einrichtung in absehbarer Zeit A 14 zu werden.
Es gab gegenüber A mal die Aussage man könnte den Beamten vielleicht zukünftig auf A 14 befördern, jedoch werden die Beamtenstellen, es gibt nur wenige A-Beamtenstellen in der Körperschaft, gerne als Verfügungsmasse in Haushaltsverhandlungen mit der Ministerialebene genutzt, laut Stellenplan gibt es mittlerweile keine A 14 Position mehr, die noch vergeben werden könnte.
Diese gewisse Beliebigkeit ist im Tätigkeitsfeld durchaus nicht ungewöhnlich. Dabei unterscheiden sich die realen Aufgaben in den meisten Fällen weit weniger als die reale Vergütung bzw. Besoldung.
Die vorliegende A 16 Stelle war relativ offen ausgeschrieben und steht auch nicht verbeamteten Personen offen ("Sondervertrag"). Für Beamte war lediglich die Voraussetzung genannt, dass sie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.2 haben. Aufgrund der angedeuteten Besonderheiten im Tätigkeitsfeld ist es gut denkbar, dass sich kein A 15 Beamter um die Stelle bewirbt, dafür aber z.B. ein Beamter A 14 und eine Tarifbeschäftige mit aktuell EG 15. Die Erfahrung aus dem Tätigkeitsfeld legt die Vermutung nahe, dass bei der Auswahl die Frage des formalen Status der Bewerber:innen eher ein untergeordnete Rolle spielt und erst nach der Auswahl dann der erfolgreiche gefragt wird ob er denn bereit wäre jetzt erstmal mit A 13 zu kommen etc. Daher eben die Frage wie die A 16, unter der Voraussetzung der Dienstherr möchte A auf dieser Position, aus der A 13 heraus am vielversprechensten und schnellsten zu erreichen wäre.