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Dienstunfähigkeit - anderer Job

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BergerA:
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)

NrwLehrerin:
Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…

NWB:
Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?

NrwLehrerin:

--- Zitat von: BergerA am 16.05.2025 14:46 ---Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)

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Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…

NrwLehrerin:

--- Zitat von: NWB am 25.07.2025 20:38 ---Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?

--- End quote ---

Der Fall ist "speziell". Man hat gezielt, massiv und vll. unheilbar das Selbstvertrauen in die Unterrichtsfhähigkeit bzw den Schülerkontakt zerstört, außerdem scheint es als wolle man mich von Seiten der zuständigen Bzrg systematisch loswerden. Daher besteht die Gefahr, dass es an einer anderen Schule nicht geheilt werden kann...

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