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Dienstunfähigkeit - anderer Job

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Thomber:
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clarion:
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.

Agrotom:
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.

NrwLehrerin:

--- Zitat von: clarion am 11.02.2025 22:56 ---Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.

--- End quote ---
Entschuldige bitte, aber es geht weder um eine nicht genehmigte Nebentätigkeit, noch darum eine Reha abzulehnen.

NrwLehrerin:

--- Zitat von: Agrotom am 12.02.2025 09:50 ---Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.

--- End quote ---
Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Trotzdem lieben Dank an alle.

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