Autor Thema: Dienstunfähigkeit - anderer Job  (Read 8177 times)

Rentenonkel

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #30 am: 12.09.2025 11:34 »

Da Du es anbietest, muß ich leider sagen, dass ich einen Punkt leider immer noch nicht verstanden habe und versuche ihn daher nochmal zu konkretisieren: Wäre im Status der DU die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überhaupt möglich oder würde das wegen des Beamtenstatus formal nicht funktionieren?

Herzlichen Dank und viele Grüße!

Eine vorhandene Dienstunfähigkeit steht einem sozialversicherungspflichtigem Job nicht grundsätzlich entgegen. Selbstverständlich darf jeder Arbeitgeber (also der neue, nicht der bisherige Dienstherr) auch Arbeitnehmer einstellen, die dienstunfähig sind oder eine Pension wegen DU erhalten.

Er kann im Zweifel die Einstellung von einer Untersuchung seines Werksarztes abhängig machen, der dann feststellt, ob der künftige Arbeitnehmer den quantitativen (also zeitlichen) und qualitativen Anforderungen (also zum Beispiel körperliche Zwangshaltung, Heben und Tragen von Lasten, usw.) des Jobs, den man anstrebt, gewachsen ist. Diese Untersuchung muss dann allerdings der neue Arbeitgeber bezahlen.

Sollte der Werksarzt des neuen Arbeitgebers grünes Licht geben, kann ein solcher Arbeitsvertrag geschlossen werden und man kann die Arbeit aufnehmen. Man wird dann üblicherweise in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, kann aber bei der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund der Beihilfe und privaten KV der Versicherungspflicht in der KV und PV widersprechen. Für die AV und RV gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Von dem Gehalt des neuen Arbeitgebers würden dann Beiträge für die beiden Zweige fällig und vermutlich würde der Job auch dann nach Steuerklasse VI versteuert, da die andere Steuerklasse ja schon bei der Pension hinterlegt wurde.

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