Autor Thema: Dienstunfähigkeit - anderer Job  (Read 4764 times)

Thomber

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #15 am: 11.02.2025 10:04 »
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NEUE MITTEILUNG SENDEN......  Namen/Adressat eingeben....und ab die Luzi  ;D

clarion

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #16 am: 11.02.2025 22:56 »
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.

Agrotom

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #17 am: 12.02.2025 09:50 »
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #18 am: 23.02.2025 19:55 »
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
Entschuldige bitte, aber es geht weder um eine nicht genehmigte Nebentätigkeit, noch darum eine Reha abzulehnen.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #19 am: 23.02.2025 19:58 »
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Trotzdem lieben Dank an alle.

BergerA

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #20 am: 16.05.2025 14:46 »
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #21 am: 25.07.2025 20:21 »
Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…

NWB

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #22 am: 25.07.2025 20:38 »
Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #23 am: 25.07.2025 20:40 »
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)

Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #24 am: 25.07.2025 20:44 »
Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?

Der Fall ist "speziell". Man hat gezielt, massiv und vll. unheilbar das Selbstvertrauen in die Unterrichtsfhähigkeit bzw den Schülerkontakt zerstört, außerdem scheint es als wolle man mich von Seiten der zuständigen Bzrg systematisch loswerden. Daher besteht die Gefahr, dass es an einer anderen Schule nicht geheilt werden kann...

clarion

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #25 am: 27.07.2025 08:55 »
Hallo,

die Dienstunfähigkeit stellt doch der Amtsarzt fest und nicht die Bezirksregierung. Außerdem gilt doch der Grundsatz Verwendung vor Pensionierung.

MoinMoin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #26 am: 27.07.2025 09:36 »
Und es gibt bestimmt eine Verwendung in der Verwaltung, bei der es keine Schülerkontakte gibt bzw. eine Unterrichtsfähigkeit benötigt wird.

Rentenonkel

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #27 am: 28.07.2025 08:10 »

Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.

Die Frage habe ich, so denke ich, bereits beantwortet. Ich versuche es nochmal etwas anders. 

Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man gemeinhin einfach eine Tätigkeit neben dem Beamtenverhältnis. Während sie bei einer aktiven Beamtentätigkeit nur eingeschränkt möglich ist, weil man sich ja mit vollem Herzen seinen Dienstpflichten widmen soll, ist es als Versorgungsbezieher doch anders.

Eine zeitliche Limitierung gibt es nur aus den Gesetzen des Arbeitsschutzes. Mehr als 48 Wochenstunden sind regelmäßig nicht erlaubt. Auch kann sich eine zeitliche Limitierung aus medizinischen Gründen ergeben. Man muss sich als dienstunfähiger Beamter bemühen, seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Sollte man also auf Kosten der Gesundheit arbeiten, wäre das problematisch.

Es gibt grundsätzlich auch keine finanzielle Limitierung der Nebenbeschäftigung. Sobald die Nebentätigkeit den obigen Rahmen verlässt, ist die Nebenbeschäftigung nicht mehr anrechnungsfrei. Bei sehr hohen Nebeneinkünften kann die Pension bis auf "0" gekürzt werden.

Sollte der Dienstherr allerdings aufgrund des zeitlichen oder finanziellen Umfangs der Nebentätigkeit berechtigte Zweifel an der DU haben, kann er den Amtsarzt unabhängig von den Folgen auf die Höhe der Versorgung bitten, die DU zu überprüfen. Sollte der amtsärztliche Dienst dann feststellen, dass sich Dein Gesundheitszustand erfreulicherweise wieder gebessert hat, kann er Dich dann ganz oder teilweise wieder in den Dienst stellen.

Dann müsstest Du entweder den von der Bezirksregierung zugewiesenen Dienst wieder aufnehmen oder man müsste das Beamtenverhältnis ohne Anspruch auf Versorgung verlassen.

Falls das die Frage immer noch nicht beantwortet, bitte ich darum, die Frage noch etwas zu präzisieren.