Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Die Frage habe ich, so denke ich, bereits beantwortet. Ich versuche es nochmal etwas anders.
Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man gemeinhin einfach eine
Tätigkeit neben dem Beamtenverhältnis. Während sie bei einer aktiven Beamtentätigkeit nur eingeschränkt möglich ist, weil man sich ja mit vollem Herzen seinen Dienstpflichten widmen soll, ist es als Versorgungsbezieher doch anders.
Eine zeitliche Limitierung gibt es nur aus den Gesetzen des Arbeitsschutzes. Mehr als 48 Wochenstunden sind regelmäßig nicht erlaubt. Auch kann sich eine zeitliche Limitierung aus medizinischen Gründen ergeben. Man muss sich als dienstunfähiger Beamter bemühen, seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Sollte man also auf Kosten der Gesundheit arbeiten, wäre das problematisch.
Es gibt grundsätzlich auch keine finanzielle Limitierung der Nebenbeschäftigung. Sobald die Nebentätigkeit den obigen Rahmen verlässt, ist die Nebenbeschäftigung nicht mehr anrechnungsfrei. Bei sehr hohen Nebeneinkünften kann die Pension bis auf "0" gekürzt werden.
Sollte der Dienstherr allerdings aufgrund des zeitlichen oder finanziellen Umfangs der Nebentätigkeit berechtigte Zweifel an der DU haben, kann er den Amtsarzt unabhängig von den Folgen auf die Höhe der Versorgung bitten, die DU zu überprüfen. Sollte der amtsärztliche Dienst dann feststellen, dass sich Dein Gesundheitszustand erfreulicherweise wieder gebessert hat, kann er Dich dann ganz oder teilweise wieder in den Dienst stellen.
Dann müsstest Du entweder den von der Bezirksregierung zugewiesenen Dienst wieder aufnehmen oder man müsste das Beamtenverhältnis ohne Anspruch auf Versorgung verlassen.
Falls das die Frage immer noch nicht beantwortet, bitte ich darum, die Frage noch etwas zu präzisieren.