Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.
Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.
Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt, wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.