Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen

DBV/AXA möchte Schweigepflichtentbindung vom Hausarzt und vorheriger GKV

(1/4) > >>

Justizangehöriger74:
Hallo zusammen,

Ich bin seit knapp 2 Jahren Anwärter und dementsprechend privatversichert. Nun hat sich die DBV gemeldet und möchte von zwei Ärzten und meiner alten GKV eine Schweigepflichtentbindung. Als Begründung werden mehrere Krankheitsbilder genannt, welche in den letzten 2 Jahren in der PKV neu dazugekommen sind. Es scheint so als habe die DBV den Verdacht, dass die Krankheiten schon länger anhaltend sind und ich diese bei Abschluss der PKV nicht angegeben habe.

Wie soll ich hier reagieren, bin ich verpflichtet eine Schweigepflichtentbindung abzugeben?

Casa:

--- Zitat ---Wie soll ich hier reagieren, bin ich verpflichtet eine Schweigepflichtentbindung abzugeben?

--- End quote ---

Nein. Allerdings wird die PKV die Rechnungen nicht begleichen, wenn sie keinerlei Auskunft erhält.


Auf keinen Fall eine Schweigepflichtentbindung abgeben.

Die PKV soll dir einen Fragebogen schicken, den prüfst du und gehst die zulässigen Fragen mit den ehemaligen Ärzten durch.
Deutet das Ergebnis darauf hin, dass du bei den Gesundheitsfragen fahrlässig etwas verschwiegen hast, könnte es besser sein die ausgefüllten Fragebögen nicht bei der PKV einzureichen.


BalBund:
Der Hinweis von Casa geht in die richtige Richtung, vor einiger Zeit kursierte hier ein Formulierungsmuster, mit dem ich gute Erfahrungen gemacht habe. Keine Rechtsberatung, kein Anspruch auf Vollständigkeit:

Vielen Dank für Ihre Leistungsabrechnung, verbunden mit dem Schreiben mit der Bitte zur Schweigepflichtsentbindung. Gerne komme ich meiner vertraglichen Mitwirkungspflicht nach und veranlasse die Zusendung der entsprechenden Informationen.
Eine generelle Entbindung möchte ich aber nicht erteilen und wähle daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Alternative. Bitte übersenden Sie mir daher Ihre konkreten Fragen an meine behandelnden Ärzte. Ich werde diese umgehend weiterleiten und Ihnen die entsprechenden Antworten auf Ihre Fragen auf geeignetem Wege zukommen lassen.


Wichtig: Falls möglich empfehle ich eine Leistungsübersicht der GKV einzuholen, wenn da ein Arzt Diagnosen abgerechnet hat die Du nicht kennst und angegeben hast könnte die Nummer heikel werden. Sind es alles zufällig im Versicherungszeitraum neu eingetreten Leiden kannst Du einer solchen Prüfung i.d.R. aber gelassen entgegensehen.

Aratrim:
Das ganze hatte ich bei der barmenia auch. Es wurden dann immer mehr Unterlagen angefordert bist etwas in jahrealten Unterlagen gefunden wurde. Nebensatz eines Befundes in einem CT.
Danach wurde 110 % Risikozuschlag erhoben.
Nach gut 2 zwei Jahren Wartezeit habe ich am 08.04.25 endlich meinen Termin vor dem Amtsgericht Köln.
Geht dabei um einen Beratungsmangel (Ähnlich https://joehnke-reichow.de/2021/10/02/haftungsfalle-fuer-versicherungsmakler-beamtenoeffnungsklausel-in-der-krankenversicherung-sowie-fernmuendlicher-abschluss-eines-maklervertrages-olg-dresden/). Der größte Witz daran ist dass es wohl auf einen Vergleich hinaus läuft mit Schweigevereinbarung. Dies damit nicht andere sich auf das Grundsatzurteil dann berufen.
Das zu dem Thema die lieben Versicherungen.
Zu deinem Fall, und nach dieser Vorgeschichte, kann ich dir nur Raten bloß keine Schweigepflichtentbindung zu gewähren. Berufe dich hier auf Sorgen vor dem Verlust der informationelle Selbstbestimmung. Sollten sie darüber hinaus anderes nicht begleichen ist das rechtswidrig. Hast du dich über die fünf Jahre der Verjährung der Gesundheitsprüfung gerettet (fahrlässiger oder grobfahrlässiger Falschangabe) sieht die Sache wieder anders aus.
Das von BalBund klingt valide. Ein Problem ist auch dass jede Versicherung einen eigenen Katalog mit Risikodiagnosen und deren Prozente hat. Diese müssen sie erst vor Gericht oder nach Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages offenbaren. Daher können auch teilweise lachhafte Diagnosen auf eine Falschaussage hinaus laufen. Wenn der Sachbearbeiter dich nach einer Kostenanalyse weg haben will wird er das auch begründen.
   

Hobbyjurist:
Ich bin sehr dankbar, dass auch solche kritischen Themen in Bezug auf die PKV hier behandelt werden. Hat jemand vielleicht einen Ratschlag, wie man im Zuge eines Antrag auf private Krankenversicherung die Gesundheitsfragen *rechtssicher* beantworten kann, ohne dass der Versicherer später Versuche unternehmen kann, den Wahrheitsgehalt der Angaben anzuzweifeln? Kann man eine solche Rechtssicherheit überhaupt erreichen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version