Autor Thema: DBV/AXA möchte Schweigepflichtentbindung vom Hausarzt und vorheriger GKV  (Read 4685 times)

Casa

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Die Anfechtungsfrist für das Versicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung beträgt 1 Jahr ab Kenntnis und ist gem. § 124 Abs. 3 BGB bis 10 Jahre nach der Täuschungshandlung möglich.
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jotwe

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Hallo Aratrim! Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich erlebe gerade exakt das dasselbe bei der Barmenia. Das Beratungsprotokoll fällt sehr mickrig aus, Beraterin ist noch in Ausbildung. Nach Abschluss wollten sie dann Selbstauskünfte und nun Patientenakten. Risikozuschlagerhöhung um 110%. Würde mich freuen, hier zu lesen, wie die Verhandlung ausgegangen ist!

Das ganze hatte ich bei der barmenia auch. Es wurden dann immer mehr Unterlagen angefordert bist etwas in jahrealten Unterlagen gefunden wurde. Nebensatz eines Befundes in einem CT.
Danach wurde 110 % Risikozuschlag erhoben.
Nach gut 2 zwei Jahren Wartezeit habe ich am 08.04.25 endlich meinen Termin vor dem Amtsgericht Köln.
Geht dabei um einen Beratungsmangel (Ähnlich https://joehnke-reichow.de/2021/10/02/haftungsfalle-fuer-versicherungsmakler-beamtenoeffnungsklausel-in-der-krankenversicherung-sowie-fernmuendlicher-abschluss-eines-maklervertrages-olg-dresden/). Der größte Witz daran ist dass es wohl auf einen Vergleich hinaus läuft mit Schweigevereinbarung. Dies damit nicht andere sich auf das Grundsatzurteil dann berufen.
Das zu dem Thema die lieben Versicherungen.
Zu deinem Fall, und nach dieser Vorgeschichte, kann ich dir nur Raten bloß keine Schweigepflichtentbindung zu gewähren. Berufe dich hier auf Sorgen vor dem Verlust der informationelle Selbstbestimmung. Sollten sie darüber hinaus anderes nicht begleichen ist das rechtswidrig. Hast du dich über die fünf Jahre der Verjährung der Gesundheitsprüfung gerettet (fahrlässiger oder grobfahrlässiger Falschangabe) sieht die Sache wieder anders aus.
Das von BalBund klingt valide. Ein Problem ist auch dass jede Versicherung einen eigenen Katalog mit Risikodiagnosen und deren Prozente hat. Diese müssen sie erst vor Gericht oder nach Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages offenbaren. Daher können auch teilweise lachhafte Diagnosen auf eine Falschaussage hinaus laufen. Wenn der Sachbearbeiter dich nach einer Kostenanalyse weg haben will wird er das auch begründen.
 

bab

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jotwe, wann war der Vertragsabschluss bzw. wann der Statuswechsel zum Beamten? So es weniger als sechs Monate sind, besteht hoffentlich noch die Möglichkeit, sich in eine Öffnungsaktion zu retten.

batman, ein Kreuz aus Versehen falsch setzen auf einem Antrag sollte nicht schlimm sein, so lange du trotzdem weitere Angabe zu deinem Gesundheitszustand zur betreffenden Frage machst. Was ich meine: Ich kann flüchtigerweise Nein ankreuzen bei der Frage nach bestehenden Vorerkrankungen/Leiden. Wenn ich trotzdem in einem Begleitschreiben zu der Frage angebe, welche Vorerkrankungen/Leiden seit wann bestehen und wie sie behandelt wurden, dann habe ich zwar aus Versehen das Kreuz im Fragebogen falsch gesetzt, aber keine Informationen unterschlagen. Mache ich diese Zusatzangaben in einem Begleitschreiben nicht, wirkt das falsch gesetzte Kreuz nicht mehr unbedingt wie ein Flüchtigkeitsfehler.

jotwe

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@bab: Danke für den Tipp. Vertragsabschluss und Statuswechsel liegen jedoch schon länger zurück.

Öttchen

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Hi,

das ist ein normales Prozedere der Krankenversicherer. Sie prüfen die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung, haben also den Verdacht, dass du bei Antragstellung falsche Angaben gemacht hast.

Tipp: keine Schweigepflichtsentbindung geben und deinen Vermittler einschelten (wenn ein Makler!!!). Der wird dir helfen müssen. Du hast zwar etwas Rennerei, die geforderten Unterlagen zu besorgen, aber so kannst du sicher gehen, dass auch nur die gewünschten Infos an die DBV weitergehen.

LG und viel Erfolg!