Damit nach einer Entlassung einer erneute Verbeamtung möglich wird, müsste der Dienstherr einen entsprechenden Bedarf haben und per Stellenausschreibung suchen. Aktuell ist dies in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nicht der Fall. Wie es in ein paar Jahren aussieht, kann ich nicht sagen.
Warum muss es eigentlich zwingend die Finanzverwaltung sein. Wie wäre es denn mit der allgemeinenn inneren Verwaltung? Die Laufbahnbefähigung hierfür liegt vor. Die eine oder andere Kommune sucht vielleicht...
Eine Einstellung wäre bei einer Wiedereinstellung im zuletzt erreichten Amt möglich. Auch eine Probezeit muss nicht zwingend durchlaufen werden, sofern man bereits BaL ist.
Die freie Wirtschaft ist auch nicht schlecht und Du wärst nicht die Erste, die dort unterkommt. Das Fachwissen ist gefragt. Vorteile Beamtentum hin oder her...
...letztlich eine persönliche Entscheidung, die man für sich selbst treffen muss!