Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. Es werden doch einfach alle berücksichtigungsfähigen Zeiten schlicht addiert. Der Tag, an dem diese Zeiten sich auf exakt 25/40/50 Jahre aufsummiert haben, ist dann der Tag des Dienstjubiläums. Wo also ist das Problem, bzw. die Notwenigkeit, Verwaltungsvorschriften oder gar Gerichtsurteile zu bemühen? Solche wird es zur Frage der Berechnung, weil diese so einfach ist, auch gar nicht geben. Ich selbst habe dieses Jahr meine 25 Jahre voll (Summe aus Wehrdienst, Referendariat und Beschäftigung in der Behörde (zunächst als Angestellter, dann als Beamter) und meine private „Berechnung“ stimmt exakt mit dem überein, was die zuständige Kollegin aus der Personalabteilung ermittelt hat.