Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
beamer:
Hallo.
Vielleicht kennt sich hier jemand mit Auswahlverfahren bei Beamten (interne Stellenausschreibungen) aus. Ich habe zwei Fragen zu dem Thema.
1) Angenommen, es wird intern eine A13 gD-Stelle ausgeschrieben. Ein Beamter im Statusamt A12 mit einer Beurteilung, die auf die Gesamtnote "Normalleistung" lautet, bewirbt sich hierauf und er hat nur einen Konkurrenten, der im Statusamt A11 ist, aber im letzten Beurteilungsdurchgang eine Spitzenbeurteilung erhalten hat. Wer würde dann voraussichtlich den DP gewinnen? Gewinnt immer das höhere Statusamt?
2) Die Regelbeurteilungen für den BU-Zeitraum 02/2021-01/2024 wurden den Beamt/innen des gD immer noch nicht eröffnet. Ich habe somit aktuell nur eine Beurteilung für den Zeitraum bis 01/2021. Ich wurde aber 2022 und 2024 befördert. Somit ist die Beurteilung, die ich derzeit habe, nicht nur knapp 4 Jahre alt, sondern wurde auch in einem Statusamt erstellt, das schon längst nicht mehr aktuell ist. Wie soll ich mich mit so einer veralteten Beurteilung überhaupt wirksam auf eine andere Stelle bewerben? Selbst wenn ich demnächst mal die Beurteilung für den BU-Zeitraum 02/2021-01/2024 eröffnet bekomme, gilt die ja immer noch für das Statusamt, das ich vor meiner letzten Beförderung im 06/2024 hatte. Könnte man in so einem Fall eine Anlassbeurteilung beantragen und diese dann bei einer Bewerbung in die Waagschale werfen?
Danke im Voraus!
Thomber:
--- Zitat ---Gewinnt immer das höhere Statusamt?
--- End quote ---
Nein, so eine Regel gibt es wohl nicht. Im Ernstfall müsste der Richter die Beurteilungen vergleichen.
Das denke ich (unverbindlich!) dazu:
A11 mit Note 1 könnte so viel zählen, wie A12 mit Note 3.
Grünerhans:
Lass mich raten du bist in der Bundeswehrverwaltung im gehobenen nichttechnischen Dienst?
Bei mir exakt das gleiche! Ich hätte bereits zum März 2024 eine erneute Beurteilung erhalten sollen! (3-jahres Zeitraum März 2021 - März 2024). Bisher ruht still der See. Auch von BApersbw keine Rückmeldung bisher auf mehrfache Bitte!
Saftladen.
Ist so ein vorgehen überhaupt rechtmäßig? Bin Quereinsteiger im gntd und somit im Beamtenrecht noch nicht so fit.
PolareuD:
Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest teilweise vor.
@ TE
Einfach bewerben. Ein Versuch macht schlau. Sofern es sich um die Bw handelt, verlasst ggf. auch BAPersBw eine Anlassbeurteilung. Mindeststandzeit ist zwar nur 1 Jahr in einem Statusamt, aber das aktuelle PEK schreibt, glaube ich, 2 Jahre vor.
Grünerhans:
--- Zitat von: PolareuD am 11.02.2025 12:02 ---Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest teilweise vor.
@ TE
Einfach bewerben. Ein Versuch macht schlau. Sofern es sich um die Bw handelt, verlasst ggf. auch BAPersBw eine Anlassbeurteilung. Mindeststandzeit ist zwar nur 1 Jahr in einem Statusamt, aber das aktuelle PEK schreibt, glaube ich, 2 Jahre vor.
--- End quote ---
Das aktuelle PEK sieht gar keine Mindestwartezeit in einem Statusamt mehr voraus (über das obligatorische ein Jahr lt. Gesetz). Im alten PEK war (zumindest) im gntd von A11 - A12 drei Jahre Mindestwartezeit vorgesehen.
Bei uns geht jedoch dass Gerücht um, dass sich eine Bewerbung auf einen höherwertigen DP z.B. A11 - A12 vor den 3 Jahren eh nicht lohnt, ds man unabhängig von der Beurteilung nicht zum Zug kommt. Klingt das plausibel? Bin nämlich derzeit A11 und habe einen interessanten A12 DP in meiner Region gefunden. Aber leider erst 1 Jahr A11.
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