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Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung

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beamer:
Korrekt, bin in der Bw - war wohl zu offensichtlich...

Korrekt, mit dem aktuellen PEK wurden die Stehzeiten (idR 3 Jahre) abgeschafft. Daher gab es Mitte letzten Jahres eine Beförderungswelle im Bereich A10-A12. Ist ja schön und gut, aber man will ja auch sehen wie es weitergeht. Mir wurde gesagt, dass es die "aktuelle" Beurteilung wohl ab Ende Februar / Anfang März 2025 geben soll. Warten wir mal ab.

Zu meinem Vorredner: von dem Gerücht halte ich nicht viel. Es gibt immer noch die sog. "kleine Lösung", die in der AR zur "Umsetzung der Bestimmungen zur Personalentwicklung der Bea" beschrieben ist. Wenn es die Bewerberlage hergibt, kannst du definitiv schon vor Ablauf der Stehzeit den höhenwertigen Dienstposten besetzen, musst dann ggf. nur etwas auf die Beförderung warten. Ich hatte damals auch wenige Monate nach der Beförderung zum Amtmann (A11) einen A12-DP gewonnen, da ich der einzige Bewerber war. Damals galten die Stehzeiten sogar noch und es hat trotzdem funktioniert. Musste halt dann 2 Jahre auf die Beförderung zu A12 warten, aber so what.

Da die Stehzeiten nun praktisch abgeschafft wurden, sehe ich erst recht keinen Grund, wieso du dich nicht jetzt schon auf A12-DP bewerben können solltest, wenn du jetzt A11 bist. Ob du zum Zuge kommst, hängt m. E. im Wesentlichen von der BU-Note ab - und damit praktisch auch immer von der Konkurrenzlage. Wenn du der einzige Bewerber bist und die konstitutiven Qualifikationsmerkmale für den DP erfüllst, wirst du die Ausschreibung gewinnen, egal wie lange du vorher A11 warst. Falls Konkurrenz im Spiel ist, sieht die Sache natürlich anders aus. Dass man der einzige Bewerber ist, komme wohl gerade im Bereich A12 aber gar nicht soo selten vor, wie ich mal von einem Personaler gehört habe. Ab A13 wird dann die Luft dünner, weil es da nicht so viele DP gibt.

blondie:

--- Zitat von: beamer am 11.02.2025 10:38 ---Hallo.

Vielleicht kennt sich hier jemand mit Auswahlverfahren bei Beamten (interne Stellenausschreibungen) aus. Ich habe zwei Fragen zu dem Thema.

1) Angenommen, es wird intern eine A13 gD-Stelle ausgeschrieben. Ein Beamter im Statusamt A12 mit einer Beurteilung, die auf die Gesamtnote "Normalleistung" lautet, bewirbt sich hierauf und er hat nur einen Konkurrenten, der im Statusamt A11 ist, aber im letzten Beurteilungsdurchgang eine Spitzenbeurteilung erhalten hat. Wer würde dann voraussichtlich den DP gewinnen? Gewinnt immer das höhere Statusamt?


--- End quote ---

Bei uns, Landesbehörde, wäre das genau so.

tochris06:
Das BAPersBw weiß idR selbst nicht, was es eigentlich tut. Im Zweifel einfach klagen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Kenne bis dato niemanden, der sein Verfahren (sofern natürlich sauber begründet) verloren hat.
Theoretisch kann man auch mit A9 auf ein A13 DP gesetzt werden. Das BAPersBw hat genug Präzedenzfälle geschaffen, sodass man sich nicht mehr auf ein "Ermessen" berufen kann. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dürfen die einzigen Parameter sein. Inwiefern nun eure Beurteilungen verglichen werden, ist schwer einzuschätzen. Insbesondere aufgrund der Quittierung, sagen die Beurteilungen noch weniger aus. Das muss dann vor Gericht geklärt werden. Sofern du z.B. in den Kooperationsgesprächen regelmäßig bestätigt bekommen hast, dass alles top ist und du nichts besser machen kannst, dann aber nur eine 0815 Beurteilung bekommst, wird es problematisch für den Dienstherrn.

Eukalyptus:

--- Zitat von: PolareuD am 11.02.2025 12:02 ---Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest …

--- End quote ---

Die Noten zum Beurteilungsstichtag 31.01.2024 stehen fest. Falls die Beurteilung(snote) im Zuge eines Bewerbungsverfahrens benötigt wird, wird die Beurteilung zeitnah ausgefertigt und eröffnet.

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