Autor Thema: Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80  (Read 2629 times)

Zahnfee

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- Eingruppierung (mitlerer Dienst)
- Die Tätigkeit  (gehobener Dienst) und wird mit einer Zulage abgegolten seit 2018.

Ich bin habe eine GDB 80 und alleinerziehend.

Ich habe 3 Kinder unter 12 Jahren.

Wie soll ich vorgehen, wenn mir VL2 angeboten wird?

Gibt es Ausnahmen oder eine mir unbekannte Befreiung von der Prüfungspflicht für GDB 80 und alleinerziehende mit schwerer fortschreitender Krankheit?







Schokokeks

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Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Organisator

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Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst

Und dennoch wissen alle, das der TE damit meint.

FearOfTheDuck

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Steht denn die Verpflichtung zum VL 2 im Raum?

Zu den Fragen:

1. So, wie du möchtest.

2. Nein.

Zahnfee

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Laut der Kommune werden alle MA die noch keinen VL 2 gemacht haben in den nächsten Jahren aufgefordert VL 2 abzulegen.

Eingruppiert in EG 5
Tätigkeit EG10 ( Zulage von EG5 zu EG10)





FearOfTheDuck

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Auch wieder sehr geile Personaler-Logik. Fast 10 Jahre lang traut man dir zu, die Aufgaben zu erledigen und dann fragt man nach Formalien.

In welchen Bundesland arbeitest du?

Zahnfee

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Rheinland Pfalz

FearOfTheDuck

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Da damit für dich die Vorbemerkung Nr 7. zur Entgeltordnung gilt, kannst du dem Begehren des AG (tariflich) nur etwas entgegenstellen, wenn für dich einer der Ausnahmetatbestände von Abs. 5 der Nr. 7 zutrifft oder du nach Abs. 6 vergleichbare Qualifikationen hast.  :-\

Zahnfee

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Ich bin Diplomkauffrau FH 2010



Schmitti

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Tätigkeit EG10 ( Zulage von EG5 zu EG10)
Ernsthaft?

Zahnfee

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Noch ernster geht es leider nicht!


TVOEDAnwender

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Wie alt warst Du am 31.12.2016?

Zahnfee

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Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!


TVOEDAnwender

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Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.

Zahnfee

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BEI EUCH SIND THERMOSKANNEN  ERLAUBT???


??
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.


Bin seit 2018 im der Kommune. Und habe insgesamt bis jetzt 13 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Also die 20 Jahre sind in ferner weite.