Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!
Eleon:
Auch ich habe eine Höhergruppierung abgelehnt, da ich in meiner Entgeltgruppe bereits die Stufe 6 erreicht habe, in wenigen Jahren in Rente gehe und den finanziellen Verlust nicht mehr kompensieren kann.
clarion:
Hallo,
Das ist im Tarifvertrag so vereinbart. Zumindest unsere Personaler achten auch darauf und verschieben eine Höhergruppierung notfalls ein paar Monate. Es ist natürlich ganz bitter, wenn Du nur einen Monat vor dem regulären Stufenaufstieg höher gruppiert wurdest. Aber es ist einprivatrechtliches Arbeitsverhältnis zwischen gleichberechtigten Parteien und man sollte meinen, dass Arbeitnehmer um die Problematik wissen.
Fragmon:
--- Zitat von: Janet am 11.02.2025 17:02 ---Liebe TV – L Profis,
es ist sehr kompliziert, ich hoffe, es gibt ein paar versierte Personen unter euch:
Bei meinem AG bin ich seit vielen Jahren in EG S11, im Februar 2021 kam ich in Stufe 3.
Im September habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen und damit wurde ich nach S12, Stufe 3 bezahlt, die Laufzeit begann damit von neuem zu laufen.
Durch die Neuerung, dass sich die Stufenlaufzeiten wieder verkürzt haben, hätte ich im Oktober 2024 S11 Stufe 4 erreicht, wenn ich mich nicht beruflich weiterentwickelt hätte, also nicht die höherwertige Tätigkeit übernommen hätte sondern in S11 geblieben wäre.
Somit hat die Weiterentwicklung jetzt (seit Oktober 2024) einen finanziellen Nachteil ergeben, der Vergleich von S11, 4 zu S12,3 ist schon erheblich.
Meiner Ansicht nach, soll eine Höhergruppierung keinen Entgeltverlust bedeuten, so, wie es in §17,4 TV-L zu lesen ist. Zwar bezieht sich der Paragraph auf eine Situation in der Gegenwart und nicht darauf, dass in Zukunft ein Verlust entsteht. Ich fände es aber unlogisch, wenn eine berufliche Entwicklung (auch, wenn dieser erst in der Zukunft aufgetreten ist) einen finanziellen Nachteil bedeutet.
Daher möchte ich fordern, dass meine ursprüngliche Gehaltsstufe im Rahmen einer Ausgleichszahlung berücksichtigt wird, in der ich wäre, wenn ich mich nicht für die höherwertige Tätigkeit entschieden hätte, also S11,4, weil ich sonst finanzielle Nachteile durch die Höhergruppierung habe.
Wie seht ihr das? Kann man dies mit dem TV-L argumentieren?
Über hilfreiche Beiträge freue ich mich!
--- End quote ---
Fordern wird nichts bringen, da dieser Fall von keiner Ausgleichregelung erfasst ist und öD AG zu 99% keine außertariflichen Regelungen abschließen.
Hier muss man es vermutlich unter Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal darauf achten, ab wann der "Break-Even-Point" erreicht werden würde.
Maggus:
Mitte September 2024 wurde das Ergebnis der SUE-Verhandlungen bekannt gegeben, also noch bevor Du die neue Stelle angetreten hast. Es war doch bekannt, dass Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft stattfinden und u.a. die Stufenlaufzeiten ein Thema dabei sind.
Eventuell wäre auch ein Wechsel der Stelle zu einem späteren Zeitpunkt möglich gewesen. Allerdings hätte der Arbeitgeber sich dann auch für einen anderen Bewerber entscheiden können.
JahrhundertwerkTVÖD:
Willkommen im JahrhundertwerkTVÖD
Unzählige Male wurde auf solche Situationen und auf die Fehler (oder auch gewollte Punkte der Tarifpartner) im Tarifvertrag hingewiesen.
Mit Einführung des TVÖD werden Höhergruppierungen quasi bestraft.
Teilweise sind Mitarbeiter, auch nach über 20 Jahren beim gleichen AG, immer noch nicht in der Erfahrungsstufe 6
Verdi richtet sein Augenmerk eher auf andere Bereiche
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