Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!

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KlammeKassen:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 12.02.2025 15:43 ---Willkommen im JahrhundertwerkTVÖD

Unzählige Male wurde auf solche Situationen und auf die Fehler (oder auch gewollte Punkte der Tarifpartner) im Tarifvertrag hingewiesen.

Mit Einführung des TVÖD werden Höhergruppierungen quasi bestraft.
Teilweise sind Mitarbeiter, auch nach über 20 Jahren beim gleichen AG, immer noch nicht in der Erfahrungsstufe 6

Verdi richtet sein Augenmerk eher auf andere Bereiche

--- End quote ---

Bei uns gibt es sogar Leute, die sind nach 30 Jahren noch nicht mal in Stufe 6
Mal in EG5 angefangen, irgendwann auf eine EG6, dann auf eine EG8, jetzt EG9a
Und immer schön rückgruppiert worden

BAT:
Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

KlammeKassen:

--- Zitat von: BAT am 12.02.2025 18:48 ---Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

--- End quote ---

Das ist echt schon übel  ::)

JahrhundertwerkTVÖD:
Schade dass die "Verdi-Jünger" solche Punkte nicht sehen und/oder angehen wollen.
Letztendlich ist diese Systematik für alle und durch alle EG´s eine riesige Benachteiligung.

Fragmon:

--- Zitat von: KlammeKassen am 13.02.2025 07:39 ---
--- Zitat von: BAT am 12.02.2025 18:48 ---Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

--- End quote ---

Das ist echt schon übel  ::)

--- End quote ---

Ich vertrete eine andere Sicht:

Die aktuelle Regelung zur stufengleichen Höhergruppierung im TVöD führt zu Ungerechtigkeiten. Ein Beispiel: Ein Kollege in Entgeltgruppe E5, Stufe 5, der parallel ein Studium oder eine höherwertige Ausbildung abgeschlossen hat, wird in die Entgeltgruppe E9b im TVöD stufengleich höhergruppiert, obwohl er bisher keine Leistung in der neuen Aufgaben- oder Verantwortungsebene erbracht hat. Das bedeutet, er wird entgelttechnisch einer Person gleichgestellt, die bereits seit zehn Jahren diese Aufgaben bearbeitet.

Zwar kann man Gegenbeispiele anführen, doch gerade diese zeigt, dass starre Regelungen nicht alle Einzelfälle abdecken können. So bringt eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe E4, Stufe 6, in Entgeltgruppe E13, Stufe 6, enorme Vorteile mit sich, während eine Höhergruppierung einer Person, der nur ein Monat zur nächsten Stufe fehlt, Nachteile hat.

Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

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