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Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!

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JahrhundertwerkTVÖD:
Wenn sich z.B. ein externer Ingenieur bewirbt, der eine klassische Karriere hinter sich hat
- Studium
- Junior Projektleiter (z.B 3 Jahre)
- Projektleiter (z.B 2 Jahre)

Würde dieser Bewerber "nur" die 2 Jahre Erfahrung als Projektleiter angerechnet bekommen, da ja sonstige Führungsaufgaben vorher nicht übertragen waren?
Ich behaupte dass dies nicht der Fall wäre und ihm die 5 Jahre Berufserfahrung anerkannt werden.

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: Fragmon am 13.02.2025 08:19 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 13.02.2025 07:39 ---
--- Zitat von: BAT am 12.02.2025 18:48 ---Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

--- End quote ---

Das ist echt schon übel  ::)

--- End quote ---

Ich vertrete eine andere Sicht:

Die aktuelle Regelung zur stufengleichen Höhergruppierung im TVöD führt zu Ungerechtigkeiten. Ein Beispiel: Ein Kollege in Entgeltgruppe E5, Stufe 5, der parallel ein Studium oder eine höherwertige Ausbildung abgeschlossen hat, wird in die Entgeltgruppe E9b im TVöD stufengleich höhergruppiert, obwohl er bisher keine Leistung in der neuen Aufgaben- oder Verantwortungsebene erbracht hat. Das bedeutet, er wird entgelttechnisch einer Person gleichgestellt, die bereits seit zehn Jahren diese Aufgaben bearbeitet.

Zwar kann man Gegenbeispiele anführen, doch gerade diese zeigt, dass starre Regelungen nicht alle Einzelfälle abdecken können. So bringt eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe E4, Stufe 6, in Entgeltgruppe E13, Stufe 6, enorme Vorteile mit sich, während eine Höhergruppierung einer Person, der nur ein Monat zur nächsten Stufe fehlt, Nachteile hat.

Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

--- End quote ---

Außerdem erinnere ich daran dass ein Jahrzehntelang als sehr gut empfundener BAT Tarifvertrag genau diese Berufs- Lebenserfahrung berücksichtigte.
Nach BAT wurde automatisch  z.B alle 2 Jahre (Lebensjahre) erhöht.
Eingestellt wurde man abhängig des Alters und der Gruppe
Bei Höhergruppierungen gleiches System, abhängig vom Lebensalter und der Gruppe. Ich glaube mich zu Erinnern dass bei Höhergruppierungen 2 Jahre zurückgestuft wurde, aber keine 4 Jahre, 5 Jahre oder sonst wie im TVÖD üblich.

Der BAT hat anerkannt, dass durch das Lebensalter eine gewisse Berufserfahrung bereits vorhanden ist
Wenn ein AG jemanden höhergruppiert, ist doch der AG auch überzeugt davon dass diese Person die Leistung erbringen kann. Warum also die bereits vorhandene Berufserfahrung nicht berücksichtigen?

BAT:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 13.02.2025 08:47 ---
Außerdem erinnere ich daran dass ein Jahrzehntelang als sehr gut empfundener BAT Tarifvertrag genau diese Berufs- Lebenserfahrung berücksichtigte.
Nach BAT wurde automatisch  z.B alle 2 Jahre (Lebensjahre) erhöht.
Eingestellt wurde man abhängig des Alters und der Gruppe
Bei Höhergruppierungen gleiches System, abhängig vom Lebensalter und der Gruppe. Ich glaube mich zu Erinnern dass bei Höhergruppierungen 2 Jahre zurückgestuft wurde, aber keine 4 Jahre, 5 Jahre oder sonst wie im TVÖD üblich.

Der BAT hat anerkannt, dass durch das Lebensalter eine gewisse Berufserfahrung bereits vorhanden ist

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Es gab zumindest in der regulären Verwaltung keinerlei Gedenken über Zeitpunkte von Engruppierung. Man war halt 32, 41 oder 54. Punkt. Ob das System jetzt so richtig und toll war, geschenkt. Ist halb abgeschafft.

@fragmom: das mit demjenigen, der in die 9b mit Stufe 5 höhergruppiert wird ist aber kein Problem mit Erfahrung und Leistung, die andere Personen bereits in dieser EG haben. Es gibt die Merkmale schlicht nicht. Man muss es nach TVÖD einfach absitzen (und hat damit sachlich eigentlich noch schlechtere Argumente als beim BAT).

Nein, die Stufen müssen einfach weg, zwei Stufe können bleiben. Ein Jahr Einarbeitung und dann die Endstufe.

Organisator:

--- Zitat von: Fragmon am 13.02.2025 08:19 ---Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

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Ungerechtigkeiten wird es immer geben und es ist auch nicht sinnvoll, sie bis ins kleinste hin zu vermeiden. Dann wirds nämlich überkompliziert und ... irgendwie typisch deutsch.

Deine Beispiele verdeutlichen zwar die Problemlage, zeigen aber auch, dass niemand benachteiligt wird. Nur manche erhalten schneller Vorteile als andere.

Insoweit würde eine stufengleiche Höhergruppierung allen Vorteile bieten und die von dir genannten Beispiele kommen nach meiner Wahrnehmung seltener vor als eine Höhergruppierung um eine oder 2 Entgeltgruppen.

Gewerbler:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 13.02.2025 08:47 ---Außerdem erinnere ich daran dass ein Jahrzehntelang als sehr gut empfundener BAT Tarifvertrag genau diese Berufs- Lebenserfahrung berücksichtigte.
Nach BAT wurde automatisch  z.B alle 2 Jahre (Lebensjahre) erhöht.
Eingestellt wurde man abhängig des Alters und der Gruppe
Bei Höhergruppierungen gleiches System, abhängig vom Lebensalter und der Gruppe. Ich glaube mich zu Erinnern dass bei Höhergruppierungen 2 Jahre zurückgestuft wurde, aber keine 4 Jahre, 5 Jahre oder sonst wie im TVÖD üblich.

Der BAT hat anerkannt, dass durch das Lebensalter eine gewisse Berufserfahrung bereits vorhanden ist
Wenn ein AG jemanden höhergruppiert, ist doch der AG auch überzeugt davon dass diese Person die Leistung erbringen kann. Warum also die bereits vorhandene Berufserfahrung nicht berücksichtigen?

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Ohne den BAT jetzt im Detail gekannt zu haben, aber benachteiligt das Alterssystem dann nicht wiederum Leute, die jung einen Beruf erlernen und immer darin arbeiten gegenüber jemand, der spät umschult und dann trotzdem aufgrund des Lebensalters in höhere Stufen kommt? Wurde das deshalb (auch bei den Beamten) abgeschafft?

Man kann ja auch drüber streiten, warum jemand Älteres in der Konsequent zwingend mehr verdienen sollte als jemand Jüngeres, obwohl das Alter gar nichts über die Leistung aussagen muss.

Wie Fragmon sagt, man kann halt aber auch nicht generell jeden Einzelfall regeln.
Davon abgesehen verliert man zwar im TVöD seine Stufenlaufzeit, aber immerhin ist man da ja mittlerweile bei der stufengleichen Höhergruppierung angelangt, während man im TV-L nicht nur Stufenlaufzeit, sondern auch ganze Stufen verlieren kann (und damit natürlich effektiv noch mehr Stufenlaufzeit).

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