Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Finanzielle Nachteile durch höherwertige Tätigkeit treten erst jetzt auf !!

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JahrhundertwerkTVÖD:
Es gibt kein gerechtes und perfektes System und je nach Ausgangslage empfindet es der ein oder andere als ungerechter.

Überregulierung ist nichts anderes als Bürokratiewahnsinn und da sind wir Weltmeister, da ja jeder Fall irgendwo abgebildet werden muss.
Das ist Quatsch!

Erfahrungsstufen sind für die Tonne, vor allem 6 Stück davon.
Es wird dem AN der Lohn vorgehalten. Es ist wie die berühmte Möhre vor der Nase.
Ich bin für maximal 3 Erfahrungsstufen und fertig. Ohne weiteren Sonderregelungen, Firlefanz oder sonstige Bürokratiekraken.

Erfahrungsstufe 1: 1 Jahr zum kennenlernen der neuen Aufgabe
Erfahrungsstufe 2: 2 Jahre um das Aufgabengebiet komplett kennen zu lernen
Erfahrungsstufe 3: Nach den 3 Jahren der Erfahrungsstufe 1 + 2,  ist doch jeder, in seinem Bereich Experte. Welche weiteren Erfahrungen sollen denn noch gesammelt werden?

KlammeKassen:

--- Zitat von: Fragmon am 13.02.2025 08:19 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 13.02.2025 07:39 ---
--- Zitat von: BAT am 12.02.2025 18:48 ---Kann ich toppen, Kollege list nach 34 Jahren noch Stufe 5.
Mich hat die Einführung des TVÖD auch zigtausende "gekostet".

Zur Ausgangsfrage: nein, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kulanz könnte sein, ist aber haushalterisch doch oft ein Problem.

--- End quote ---

Das ist echt schon übel  ::)

--- End quote ---

Ich vertrete eine andere Sicht:

Die aktuelle Regelung zur stufengleichen Höhergruppierung im TVöD führt zu Ungerechtigkeiten. Ein Beispiel: Ein Kollege in Entgeltgruppe E5, Stufe 5, der parallel ein Studium oder eine höherwertige Ausbildung abgeschlossen hat, wird in die Entgeltgruppe E9b im TVöD stufengleich höhergruppiert, obwohl er bisher keine Leistung in der neuen Aufgaben- oder Verantwortungsebene erbracht hat. Das bedeutet, er wird entgelttechnisch einer Person gleichgestellt, die bereits seit zehn Jahren diese Aufgaben bearbeitet.

Zwar kann man Gegenbeispiele anführen, doch gerade diese zeigt, dass starre Regelungen nicht alle Einzelfälle abdecken können. So bringt eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe E4, Stufe 6, in Entgeltgruppe E13, Stufe 6, enorme Vorteile mit sich, während eine Höhergruppierung einer Person, der nur ein Monat zur nächsten Stufe fehlt, Nachteile hat.

Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

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Die Frage ist halt, ob man sich auf EG8, EG9a von EG6 bewirbt, wenn man "Berufsjahre" verliert.
Der Arbeitgeber sollte einen ja theoretisch für geeignet halten; und gewisse Kenntnisse von vorher sind sicherlich anwendbar.

Dann ist das ganze Stufenkonstrukt halt Mist

KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 13.02.2025 09:01 ---
--- Zitat von: Fragmon am 13.02.2025 08:19 ---Ich denke auch, dass man mit der Flexibilisierung nicht alle Probleme abdecken wird ohne Ungerechtigkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

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Ungerechtigkeiten wird es immer geben und es ist auch nicht sinnvoll, sie bis ins kleinste hin zu vermeiden. Dann wirds nämlich überkompliziert und ... irgendwie typisch deutsch.

Deine Beispiele verdeutlichen zwar die Problemlage, zeigen aber auch, dass niemand benachteiligt wird. Nur manche erhalten schneller Vorteile als andere.

Insoweit würde eine stufengleiche Höhergruppierung allen Vorteile bieten und die von dir genannten Beispiele kommen nach meiner Wahrnehmung seltener vor als eine Höhergruppierung um eine oder 2 Entgeltgruppen.

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So lange der öffentliche Dienst (insbesondere die Kommunen) aber so uneflexibel handeln, muss leider alles festgelegt sein.
Man sieht es ja bei den Dingen, die theoretisch freiwillig gegeben werden könnten (FK-Zulage, Stufenlaufzeitverkürzung), es wird halt einfach nicht gemacht, was keine Pflicht ist

BAT:

--- Zitat von: Gewerbler am 13.02.2025 09:03 ---
Ohne den BAT jetzt im Detail gekannt zu haben, aber benachteiligt das Alterssystem dann nicht wiederum Leute, die jung einen Beruf erlernen und immer darin arbeiten gegenüber jemand, der spät umschult und dann trotzdem aufgrund des Lebensalters in höhere Stufen kommt? Wurde das deshalb (auch bei den Beamten) abgeschafft?

Man kann ja auch drüber streiten, warum jemand Älteres in der Konsequent zwingend mehr verdienen sollte als jemand Jüngeres, obwohl das Alter gar nichts über die Leistung aussagen muss.
t).

--- End quote ---

Weil jüngere Mitarbeiter qua Lebensalter geringeres Gehalt bekommen haben, ist es gerichtlich wegen Altersdiskriminierung gekippt worden.

Sachliche Erwägungen sind nicht wichtig, Alter steht im Gesetz.

KlammeKassen:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 13.02.2025 09:22 ---Es gibt kein gerechtes und perfektes System und je nach Ausgangslage empfindet es der ein oder andere als ungerechter.

Überregulierung ist nichts anderes als Bürokratiewahnsinn und da sind wir Weltmeister, da ja jeder Fall irgendwo abgebildet werden muss.
Das ist Quatsch!

Erfahrungsstufen sind für die Tonne, vor allem 6 Stück davon.
Es wird dem AN der Lohn vorgehalten. Es ist wie die berühmte Möhre vor der Nase.
Ich bin für maximal 3 Erfahrungsstufen und fertig. Ohne weiteren Sonderregelungen, Firlefanz oder sonstige Bürokratiekraken.

Erfahrungsstufe 1: 1 Jahr zum kennenlernen der neuen Aufgabe
Erfahrungsstufe 2: 2 Jahre um das Aufgabengebiet komplett kennen zu lernen
Erfahrungsstufe 3: Nach den 3 Jahren der Erfahrungsstufe 1 + 2,  ist doch jeder, in seinem Bereich Experte. Welche weiteren Erfahrungen sollen denn noch gesammelt werden?

--- End quote ---

Korrekt.
Es gibt Leute, die sind nach 3 Jahren besser als die Kollegen, die das schon 15 Jahre machen...
Und dürfen sich jeden Monat mit einem geringeren Lohn abspeisen lassen...

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