Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe noch nicht viel Erfahrung im TV-L, bin jetzt seit ca. 13 Monaten beschäftigt und möchte zum 30. Juni (mit 6 Wochen Frist) oder 31. Juli (mit drei Monaten Frist) selbst kündigen, da ich eine bessere Stelle ohne TV-L gefunden habe.
Meine Fragen beziehen sich auf den verbleibenden Erholungsurlaub. Ich habe derzeit noch 38 Urlaubstage (30+8 aus dem letzten Jahr) übrig.
1. Frage: Kann ich den Urlaub (zumindest teilweise) in das neue Unternehmen mitnehmen, wenn das Unternehmen es zulässt?
2. Frage: Falls eine Übertragung nicht möglich ist, wären es dann 6 bzw. 7 Zwölftel der 30 Tage plus 8 Tage = 23 bzw. 26 Tage, die ich am Ende der Kündigungsfrist Urlaub nehmen muss. Richtig?
Den Tarifvertrag habe ich schon durchgesehen, aber keine Regelung dazu gefunden. Und bei der Personalabteilung möchte ich (noch) nicht nachfragen, da ich Angst habe, dass meine Pläne schon vorzeitig publik werden.
Lieben Dank für eure Hilfe im Vorraus!