Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Umgang mit Resturlaub nach Eigenkündigung
empem96:
*wenn
FearOfTheDuck:
Zum Quartalsende meint tatsächlich fix zum Quartalsende. Dafür musst du rechtzeitig vor Fristbeginn kündigen. Wie weit vorher ist deine Sache.
Ein Auflösungsvertrag hat mit den tariflichen Fristen nichts zu tun, immerhin ist es eine gesonderte Vereinbarung zwischen dir und dem AG, der beide Seiten zustimmen müssen. Das ist bei den "normalen" Kündigungsfristen gerade nicht der Fall. Aber natürlich kannst du eine solche Vereinbarung zum 31.07. verhandeln.
empem96:
Ah Mist…aber danke für die Hinweise, da muss ich wohl doch mal ein Gespräch mit der Personalabteilung führen. :o juhuuu
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