Autor Thema: HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit  (Read 3552 times)

MarBella

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HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« am: 12.02.2025 09:35 »
Hallo liebe Community,
 
ich habe eine Frage, die meinen Urlaubsanspruch nach Elternzeit betrifft.

Kurz zur Erklärung:
Ich bin im Oktober in Mutterschutz gegangen und hatte noch den gesamten Urlaub iHv 30 Tagen aus 2020 übrig.
Mir wurde das im Schreiben auch mitgeteilt. Für Januar 2021 hatte ich noch aus Mutterschutzzeit einen Anspruch von 3 Tagen, somit bin ich im Oktober 2023 mit einem Resturlaubsanspruch von 33 Tagen gestartet.
Wie gesagt, es handelt sich hierbei um meinen RESTURLAUB aus 2020 plus 2021, der dann quasi pausiert weil ich in Elternzeit gegangen bin (so wurde mir das erklärt).
Bei Dienstaufnahme im Oktober 23 in ich dann mit Teilzeit gestartet und einer 4-Tage-Woche. Da mindert sich logischerweise der Anspruch... ABER: Was passiert mit dem Anspruch aus meiner 5-Tage-Woche aus der Vergangenheit? Wird mir das ab Diensteintritt im Oktober auch auf die 4-Tage-Woche gekürzt?

Bei einer 4 Tage Woche hat man einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub.

Kann mir vielleicht jemand helfen meinen genauen Anspruch zu errechnen?

Ich danke herzlichst!
 
« Last Edit: 17.02.2025 13:17 von Admin »

AndreasS

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #1 am: 12.02.2025 11:24 »
Hallo MarBella,
das wurde bereits gerichtlich geklärt.

...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit der Entscheidung vom 10.2.2015 (9 AzR 53/14 F) seine bisherige Rechtsprechung geändert und sich auf Europarecht berufen. Danach liegt eine unwirksame Benachteiligung von Teilzeitkräften vor, wenn Arbeitgeber in Vollzeit erworbenen Urlaubsansprüche auf Teilzeit umrechnen. Im Ergebnis wird der Urlaub nämlich dann gekürzt. Eine Kürzung ist eine Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen und deshalb unwirksam.

Quelle:https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/themen/beitrag/ansicht/teilzeit/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #2 am: 13.02.2025 09:30 »
Oh mein Gott!
Vielen vielen Dank!
Jetzt kann ich also damit mal an den Personalrat herantreten.
Und werde mir klar ausrechnen wieviel mir zustehen.
Demnach müsste meine Teilzeit erst ab Oktober 2023 berücksichtigt werden.
Urlaubsanspruch während Elternzeit gibt es ja leider nicht.
Und mir wurde damals extra gesagt, dass alles während Elternzeit "eingefroren" ist.

Saxum

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #3 am: 13.02.2025 10:40 »
Ja, gedanklich vereinfacht dargestellt ist es so, dass der damalige Urlaubsanspruch ja mit der damaligen Vollzeittätigkeit bzw. der 5 Tage Woche zusammenhängt. Man hat also dafür eine Leistung erbracht und entsprechend auch den vereinbarten Anspruch erworben. Das kann man eben nicht "einfach so" kürzen.

Das wäre vergleichbar wie dass man sagt, dass da Gehalt bzw. eben die Vereinbarungen vor der Elternzeit ungültig wäre und der Arbeitnehmer das Gehalt aus der Vollzeittätigkeit entsprechend zur Teilzeit jetzt zurückzahlen müsste, weil ja "darum". Schwachsinn, das ist schon alleine logisch nicht haltbar - auch gut dass das der BAG (wenn auch erst seit 2015) zu dieser Auffassung gelangt ist.

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #4 am: 13.02.2025 12:56 »
Die haben zu mir gesagt, dass ich ja "bevorteilt" werde wenn ich dann in meiner Teilzeit noch Rest von 30 Tagen hätte. Denn dann hätte ich ja mehr als 6 Wochen.
Ich hab gesagt, dass ich ja schließlich nicht einen Tag Urlaub in dem Jahr genommen habe! Und dadurch ja auch einen Nachteil hatte.

Ich werde das nächste Woche mal aufrollen.

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #5 am: 13.02.2025 12:59 »
Kann mir vielleicht jemand helfen den genauen Anspruch zu erreichen?

Ich hatte bei Eintritt Elternzeit / Mutterschutz und dann Dienstantritt Oktober 2023 einen Restanspruch von 33 Tagen.

30 Tage aus 2023 und 3 Tage aus Mutterschutz.

Erst Oktober 2023 bin ich mit Teilzeit gestartet. Rechnung: 24 geteilt durch 12 mal 3 = Anspruch 2023 (Oktober bis Dezember 2023) ------> Richtig?!

Urlaubsanspruch 2024: 24 Tage.

usw.

...die 33 Tage aus 2020 und 2021 bleiben unberührt. Richtig?!

Oder rechne ich falsch?!

elmanuelle

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #6 am: 13.02.2025 13:30 »
Hallo MarBella,
das wurde bereits gerichtlich geklärt.

...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit der Entscheidung vom 10.2.2015 (9 AzR 53/14 F) seine bisherige Rechtsprechung geändert und sich auf Europarecht berufen. Danach liegt eine unwirksame Benachteiligung von Teilzeitkräften vor, wenn Arbeitgeber in Vollzeit erworbenen Urlaubsansprüche auf Teilzeit umrechnen. Im Ergebnis wird der Urlaub nämlich dann gekürzt. Eine Kürzung ist eine Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen und deshalb unwirksam.

Quelle:https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/themen/beitrag/ansicht/teilzeit/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/

Bitte Vorsicht damit. Das ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches nicht ohne Weiteres auf den Beamtenbereich (Verwaltungsgerichtsbarkeit) ünertragen werden kann.
Bist du z.B. in Bayern Beamtin, sagt § 3 Abs. 4 UrlMV, dass Urlaub bei einer Woche mit weniger als 5 Arbeitstagen sehr wohl gekürzt wird, außer, er konnte tatsächlich nicht genommen werden. Diese Rechtsauffassung gilt auch nach EuGH- und BAG-Urteilen auf diesem Gebiet. So könnte man nach Elternzeit in Vollzeit starten und den "eingefrorenen" Urlaub einbringen, anschließend in Teilzeit gehen.

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #7 am: 13.02.2025 13:35 »
Ich bin in NRW. Kommunalbeamtin.

elmanuelle

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #8 am: 13.02.2025 13:52 »
Auszug aus
Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung
von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW


Bei einem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zu Teilzeitbeschäftigung wird der bestehende Urlaubsanspruch aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren entsprechend der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet (§ 23 Absatz 1 bis 3 FrUrlV NRW). Es erfolgt also eine Umrechnung pro-rata-temporis bezogen auf alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Urlaubsansprüche, aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Urlaubsregelungen (Teil 5 der FrUrlV NRW).
Bei einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage unterbleibt eine Reduzierung von Urlaubsansprüchen aus Vorjahren und anteiligen Urlaubsansprüchen des laufenden Jahres, soweit diese bis zum Zeitpunkt der Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage wegen vorliegender Hinderungsgründe tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden konnten (§ 23 Absatz 4 FrUrlV NRW). Die Hinderungsgründe sind in § 23 Absatz 4 FrUrlV NRW aufgeführt.

Saxum

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #9 am: 13.02.2025 20:38 »
Die haben zu mir gesagt, dass ich ja "bevorteilt" werde wenn ich dann in meiner Teilzeit noch Rest von 30 Tagen hätte. Denn dann hätte ich ja mehr als 6 Wochen.
Ich hab gesagt, dass ich ja schließlich nicht einen Tag Urlaub in dem Jahr genommen habe! Und dadurch ja auch einen Nachteil hatte.

Ich werde das nächste Woche mal aufrollen.

Durch meine Elternzeit und mehrere Faktoren die hier zusammengetroffen sind, war es mir nicht möglich den Urlaubsanspruch zu nehmen, hier hatte ich also in den ersten zwei Jahren nach der Elternzeit roundabout 60 Tage Urlaub.

Davon habe ich 15 Tage "aufgebraucht" und weitere 15 Tage dann angespart für die Dinge die man später gebrauchen könnte z.B. die ersten Sommerferien voll ausreizen und ähnliches.

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #10 am: 14.02.2025 09:22 »
Auszug aus
Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung
von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW


Bei einem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zu Teilzeitbeschäftigung wird der bestehende Urlaubsanspruch aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren entsprechend der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet (§ 23 Absatz 1 bis 3 FrUrlV NRW). Es erfolgt also eine Umrechnung pro-rata-temporis bezogen auf alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Urlaubsansprüche, aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Urlaubsregelungen (Teil 5 der FrUrlV NRW).
Bei einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage unterbleibt eine Reduzierung von Urlaubsansprüchen aus Vorjahren und anteiligen Urlaubsansprüchen des laufenden Jahres, soweit diese bis zum Zeitpunkt der Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage wegen vorliegender Hinderungsgründe tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden konnten (§ 23 Absatz 4 FrUrlV NRW). Die Hinderungsgründe sind in § 23 Absatz 4 FrUrlV NRW aufgeführt.

...heißt also, dass mein Urlaub von 30 Resttagen auf 24 Tage angepasst wird??????

Magda

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #11 am: 14.02.2025 11:19 »
Kann mir vielleicht jemand helfen den genauen Anspruch zu erreichen?

Ich hatte bei Eintritt Elternzeit / Mutterschutz und dann Dienstantritt Oktober 2023 einen Restanspruch von 33 Tagen.

30 Tage aus 2023 und 3 Tage aus Mutterschutz.

Erst Oktober 2023 bin ich mit Teilzeit gestartet. Rechnung: 24 geteilt durch 12 mal 3 = Anspruch 2023 (Oktober bis Dezember 2023) ------> Richtig?!

Urlaubsanspruch 2024: 24 Tage.

usw.

...die 33 Tage aus 2020 und 2021 bleiben unberührt. Richtig?!

Oder rechne ich falsch?!
Du kamst Ende 2023 aus Elternzeit und hattest zu Beginn der Elternzeit 33 Tage Resturlaub und hast vorher voll gearbeitet? Ab Ende 2023 folgte dann eine Teilzeittätigkeit mit 4-Tage Woche, richtig?

Was ist denn mit 2024? Immerhin haben wir mittlerweile Februar 2025.

MoinMoin

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #12 am: 17.02.2025 14:13 »
Ich habe das bei Beamten (Niedersachsen) so im Hinterkopf, dass man bei solchen VZ TZ Wechsel und der damit verbundenen Umrechnung des Urlaubes nur Ansprüche hat, wenn man vor dem Wechsel den Urlaub nicht nehmen konnte!  (Also wg. Krankheit oder abgelehnter Urlaub)
Wenn man es einfach versäumt hat vorher den Urlaub wegzumachen, dann kann es doof ausgehen.

Aber konkrete Urteile/Kommentierungen habe ich gerade nicht zur Hand.


MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #13 am: 18.02.2025 13:45 »
Kann mir vielleicht jemand helfen den genauen Anspruch zu erreichen?

Ich hatte bei Eintritt Elternzeit / Mutterschutz und dann Dienstantritt Oktober 2023 einen Restanspruch von 33 Tagen.

30 Tage aus 2023 und 3 Tage aus Mutterschutz.

Erst Oktober 2023 bin ich mit Teilzeit gestartet. Rechnung: 24 geteilt durch 12 mal 3 = Anspruch 2023 (Oktober bis Dezember 2023) ------> Richtig?!

Urlaubsanspruch 2024: 24 Tage.

usw.

...die 33 Tage aus 2020 und 2021 bleiben unberührt. Richtig?!

Oder rechne ich falsch?!
Du kamst Ende 2023 aus Elternzeit und hattest zu Beginn der Elternzeit 33 Tage Resturlaub und hast vorher voll gearbeitet? Ab Ende 2023 folgte dann eine Teilzeittätigkeit mit 4-Tage Woche, richtig?

Was ist denn mit 2024? Immerhin haben wir mittlerweile Februar 2025.


Ich habe erst ab Oktober 2023 in Teilzeit und einer 4 Tage Woche gearbietet. Vorher normal Vollzeit und 5 Tage Woche. War aber halt in Elternzeit (Ende 2020 bis 30.9.23). Die Teilzeit kam danach.

MarBella

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Antw:HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit
« Antwort #14 am: 18.02.2025 13:47 »
Zudem habe ich ja ein Schreiben aus meiner Elternzeit, dass ich noch 33 Resturlaubstage habe.