Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weniger Geld trotz Höhergruppierung
anorex1:
Hallo,
mir wurde mit Wirkung zum 1.11. eine höherwertige Tätigkeit im IT-Bereich übertragen. Vorher war ich im Sekretariat eines Amtes bei einer Stadt mit ü 500.000 Einwohnern mit EG 7 + Zulage iHv 200€ eingruppiert. Da mir die höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft übertragen wurde, wurde meine Arbeitsplatzbeschreibung angepasst.
Im Rahmen der Stellenbewertung kam nun die EG 8 heraus. Damit verdiene ich weniger als vorher, da die Zulage iHv 200€ entfällt und meine Stufenlaufzeit beginnt von Neuem. Meines Erachtens werden meine Interessen als Arbeitnehmer nicht abgewägt.
Kann ich mich irgendwie gegen diese höherwertigen Aufgaben, die mich finanziell schlechter dastellen lassen, wehren? Ablehnen? Oder ist dies im Rahmen des Direktionsrechtes des AG legitim? Würde es Sinn machen, den Personalrat einzuschalten?
Danke vorab.
Gewerbler:
Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.
Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?
anorex1:
--- Zitat von: Gewerbler am 12.02.2025 10:47 ---Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.
Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?
--- End quote ---
Mir wurden diese Aufgaben zum 1.11.24 übertragen, ja (allerdings bisher nicht schriftlich). Langfristig betrachtet, werde ich mit einer EG 8 immer weniger als EG 7 + 200€ verdienen.
Sjuda:
Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Das ist in solchen Fällen erforderlich. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
anorex1:
--- Zitat von: Sjuda am 12.02.2025 10:54 ---Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
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Ja, ich habe glücklicherweise noch nichts unterschrieben. Meine alte Stelle soll meine Kollegin (inkl. der 200€ Zulage) erhalten. Kann im Worst Case mein AG mir die 200€ entziehen?
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