Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weniger Geld trotz Höhergruppierung
Sjuda:
Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?
Gewerbler:
Ist es nicht so, dass die Tarifautomatik greift, wenn die Tätigkeiten übertragen worden sind? Oder ist zur wirksamen Übertragung dann die Zustimmung erforderlich?
Denn dann dürfte ja seit November eben auch nicht das andere Entgelt gezahlt werden, wenn noch nicht zugestimmt wurde und es dürften weiterhin nur die alten Tätigkeiten ausgeübt werden?
Fitch:
Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.
Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.
Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.
Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.
anorex1:
--- Zitat von: Fitch am 12.02.2025 11:39 ---Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.
Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.
Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.
Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.
--- End quote ---
Das mag nur ohne Zulage korrekt sein, finanziell stehe ich faktisch schlechter da mit der EG 8 anstatt EG 7 + 200€. In meinem konkreten Fall kann die Zulage nicht zurückgenommen werden, außer ich bin nicht mehr die Assistenz.
--- Zitat von: Sjuda am 12.02.2025 11:02 ---Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?
--- End quote ---
Die außertarifliche Zulage ist stellenbezogen (Assistenz der Amtsleitung) aufgrund eines Ratsbeschlusses.
FearOfTheDuck:
Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version