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Weniger Geld trotz Höhergruppierung
anorex1:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 12.02.2025 11:54 ---Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
--- End quote ---
Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.
UNameIT:
--- Zitat von: anorex1 am 12.02.2025 12:00 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 12.02.2025 11:54 ---Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
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Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.
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Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?
anorex1:
--- Zitat von: UNameIT am 12.02.2025 13:17 ---Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?
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Nein.
Maggus:
Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.
1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.
2. Du bekommst bisher eine Zulage von mtl. 200 €, die aber an zusätzliche Aufgaben / die Funktion als "Assistenz der Amtsleitung" gekoppelt sind.
Die Zulage entfällt somit, sobald diese Funktion nicht mehr übernommen wird bzw. der AG diese jemand anderem überträgt.
Wenn die Assistenz-Funktion auch an die neue Stelle gekoppelt werden kann, dann würde die Zulage ja auch weiterhin bezahlt werden. Wenn der AG das nicht machen und auch keine sonstige zusätzliche Zahlung leisten möchte, bliebe nur der Weg auf der EG 7 Stelle zu bleiben und zu hoffen, dass der AG die Assistenz-Funktion nicht trotzdem jemandem anders überträgt.
Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.
anorex1:
--- Zitat von: Maggus am 12.02.2025 14:46 ---
Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.
--- End quote ---
Neue ABP (EG8): 35% Assistenzaufgaben, 50% IT
Alte ABP (EG7): 60% Assistenzaufgaben
Die Aufgabenbeschreibungen sind identisch, nur der Umfang wurde verringert.
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