Autor Thema: Weniger Geld trotz Höhergruppierung  (Read 4778 times)

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 18.02.2025 07:47 »
Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.

1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.

Wenn es nicht so gemeint ist, kommt es zumindest missverständlich rüber.
Der Arbeitgeber kann gerade nicht ohne Zustimmung des Beschäftigten eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen vornehmen, weder wenn sich daraus eine niedrigere, noch eine höhere Eingruppierung ergibt. Lediglich sofern sich die Eingruppierung nicht ändert, können ohne Zustimmung andere Tätigkeiten übertragen werden. Auch dabei sind natürlich gewisse Dinge zu beachten wie die Eignung.

Die Frage ist, warum der Sachverhalt hier so passiert ist. Dachte man, dem Threadersteller damit etwas gutes zu tun und hat die negativen finanziellen Auswirkungen übersehen? Wollte man ihn aus irgendeinem Grund auf der alten Stelle loswerden? Wollte man ggf. gar die durch die Zulage finanziell attraktive Stelle dem Nachfolger zuschustern? Fragen über Fragen. Ggf. hilft es, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen und die negativen finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen und vor diesem Hintergrund die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung abzulehnen.
Was mir gerade nicht klar ist: Hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit, eine Umsetzung auf eine andere EG7-Stelle (ohne die Zulage) vorzunehmen, wenn er den Arbeitnehmer hier loswerden will? Der Fall ist mir noch nicht untergekommen...