Hallo,
mein ehemaliger AG hätte in der Arbeitsbescheinigung, die ich für das Arbeitsamt für das Übergangsgeld brauche, angegeben, es wäre kein Urlaub mehr abzugelten, was nicht richtig gewesen wäre.
Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt.
Für diese Tage habe ich ja dann keinen Anspruch aufs ALG.
Meine Frage ist, was wäre passiert, wenn das nicht ausgebessert worden wäre, kommt sowas jemals auf?
Ich hätte mir ja somit mehr Leistung erschlichen, als mir zugestanden wäre?