Freistellung

Begonnen von trine800, 13.02.2025 05:17

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trine800

Ich bin mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Mir wird das Gehalt weiter gezahlt, aber von meinem Urlaub gehen die Tage ab. Bringt es was, wenn ich mich krankschreiben lasse?

clarion

Wenn Du nicht krank bist, wäre es Betrug.

ChiliCommander

Der Artikel steht zwar im Bereich BAT, aber da eine Freistellung nichts mit dem Tarifvertrag zu tun hat sondern indirekt gesetzlich und durch entsprechende Gerichtsurteile mehr oder weniger geregelt ist (§615 BGB ist hier relevant), sind die Infos für dich sicherlich hilfreich:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-bat-16-freistellung_idesk_PI13994_HI1425054.html

trine800

Zitat von: clarion in 13.02.2025 06:35
Wenn Du nicht krank bist, wäre es Betrug.

Na ja was heißt Betrug? Die freien Tage werden von meinem Urlaub abgezogen.

Organisator

Zitat von: trine800 in 13.02.2025 09:24
Zitat von: clarion in 13.02.2025 06:35
Wenn Du nicht krank bist, wäre es Betrug.

Na ja was heißt Betrug? Die freien Tage werden von meinem Urlaub abgezogen.

Wie wäre es denn sonst zu bezeichnen, wenn man sich krankschreiben lässt, obwohl man nicht krank ist?

Rowhin

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Freistellung vor einer wirksamen Kündigung handelt? Dann: du wirst die Urlaubstage ja später nicht mehr nehmen, wenn du eh schon freigestellt bist. Dein Gedankengang zielt also wahrscheinlich darauf ab, dass du beim endgültigen Ausscheiden noch Resturlaub hast, der dann am Ende ausgezahlt werden muss.

Da die rechtliche Situation klar ist und der AG völlig konform zunächst die Urlaubstage anrechnet, möchtest du gerne etwas vortäuschen, was nicht der Wahrheit entspricht, um dir einen Vorteil zu erhalten. Dann schauen wir mal in §263 StGB:

Zitat(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Klingt schon relevant, oder?

Albeles

Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles

fux

Zitat von: Albeles in 13.02.2025 10:30
Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles
*Daumenhoch*  8)

Krokodigel

Zitat von: fux in 17.02.2025 16:19
Zitat von: Albeles in 13.02.2025 10:30
Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles
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