Autor Thema: Höhergruppierung oder Neueinstellung  (Read 1598 times)

GuineaPix

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Höhergruppierung oder Neueinstellung
« am: 13.02.2025 17:53 »
Hallo zusammen,

ich habe das Forum schon fleißig durchsucht, habe aber noch keinen Fall gefunden, der meinem entspricht und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgende Situation:

Ich bin beschäftigt in in TV-L an einer Uni in Thüringen mit E11 - Stufe 4 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Nun habe ich die Aussicht auf eine Stelle an einer anderen Uni in Thüringen für eine E13 mit einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Meine Frage nun: wäre das in diesem Fall eine Höhergruppierung oder eine Neueinstellung?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnte es in meinem Fall eher eine Höhergruppierung sein, da in beiden Fällen das Land Thringen der Arbeitgeber ist. Da aber auch noch der Wechsel von unbefristet zu befristet im Raum steht, bin ich mir nicht sicher, wie das gehandhabt wird. Ich würde gerne vorab einschätzen, werlcher Stufe ich zugeordnet werden könnte.

Da das Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, möchte zunächst davon absehen direkt an Ort und Stelle nachzufragen.

Über eure Tipps würde ich mich sehr freuen. Danke :)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung
« Antwort #1 am: 13.02.2025 18:01 »
Wenn beide du bei beiden Unis als AG das Land hast, dann ist es eine HG, wenn dort eine Änderungsvertrag gemacht wird.
Wenn sie dich zwingen zu kündigen, alles abgegolten wird und du einen neuen AV zu machen hast und dann kann es als Neueinstellung interpretiert werden.
Wenn du da Sicherheit haben willst, dann solltest du das durchaus im VG ansprechen.
Auch kannst du darauf pochen, dass du nur ab Stufe x zusagen würdest, damit Klarheit besteht.

GuineaPix

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung
« Antwort #2 am: 13.02.2025 18:13 »
Wenn beide du bei beiden Unis als AG das Land hast, dann ist es eine HG, wenn dort eine Änderungsvertrag gemacht wird.
Wenn sie dich zwingen zu kündigen, alles abgegolten wird und du einen neuen AV zu machen hast und dann kann es als Neueinstellung interpretiert werden.
Wenn du da Sicherheit haben willst, dann solltest du das durchaus im VG ansprechen.
Auch kannst du darauf pochen, dass du nur ab Stufe x zusagen würdest, damit Klarheit besteht.

Dankeschön!

Ich habe noch etwas weiter recherchiert. Könnte ich das auch über eine "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" lösen und dadurch das Risiko der Befristung umgehen? Also nach Ende der Befristung wieder zurück in mein TV-L 11?

Das wäre auf jeden Fall ein großer Pluspunkt, weil die Befristung insgesamt natürlich ein Risiko darstellt

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung
« Antwort #3 am: 13.02.2025 18:26 »
Ja, das könnte man machen, also via Abordnung, aber erklär mir mal warum man es der AG machen sollte, wenn er jemanden anderes findet, der für EG13 arbeite will?
Denn deine alte Stelle kann dann nicht besetzt werden.

Rowhin

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung
« Antwort #4 am: 13.02.2025 19:25 »
Ja, das könnte man machen, also via Abordnung, aber erklär mir mal warum man es der AG machen sollte, wenn er jemanden anderes findet, der für EG13 arbeite will?
Denn deine alte Stelle kann dann nicht besetzt werden.

Das einzige Szenario, das ich mir da vorstellen kann, ist wenn die andere Stelle sehr kurz befristet ist - 1 Jahr oder weniger - und der alte AG ohnehin nicht davon ausgeht, in dem Zeitraum jemand neues zu finden und/oder einzulernen. Ich wüsste bei uns ein paar Bereiche mit E11 Stellen, wo Nachbesetzungen gerne mal zwei Jahre dauern...

GuineaPix

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Antw:Höhergruppierung oder Neueinstellung
« Antwort #5 am: 14.02.2025 14:02 »
Ja, das könnte man machen, also via Abordnung, aber erklär mir mal warum man es der AG machen sollte, wenn er jemanden anderes findet, der für EG13 arbeite will?
Denn deine alte Stelle kann dann nicht besetzt werden.

Das einzige Szenario, das ich mir da vorstellen kann, ist wenn die andere Stelle sehr kurz befristet ist - 1 Jahr oder weniger - und der alte AG ohnehin nicht davon ausgeht, in dem Zeitraum jemand neues zu finden und/oder einzulernen. Ich wüsste bei uns ein paar Bereiche mit E11 Stellen, wo Nachbesetzungen gerne mal zwei Jahre dauern...

Ja, in etwa so wäre es. Die neue Stelle hat nur eine kurze Befristung und bei der alten ist davon auszugehen, dass sie nicht neu besetzt werden würde sondern bei meinem Weggang einfach wegfällt