Also die Kontenklärung bei der RV, die ich vor der Verbeamtung gemacht habe, hat ein vielleicht 14 Tage nach dem Einreichen der Belege gedauert. Sind die bei der RV etwa besser?Nun denn, ich habe bei dem NLBV um Auskunft ersucht.
Evtl. sollte man beim NLBV einen schriftichen Antrag auf Auskunft erteilen und diesen ausreichend begründen. In der Begründung sollte man sein berechtigtes Interesse darstellen und ggf. auf den § 87 NBeamtVG - Auskunftsanspruch verweisen. Dieser Auskunftsanspruch ist bei berechtigtem Intresse auf Verlangen zum Anspurch auf Altersgeld und zu dessen zu erwartender Höhe zu erteilen.