Autor Thema: [Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59  (Read 3332 times)

clarion

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #15 am: 18.02.2025 22:37 »
Also die Kontenklärung bei der RV, die ich vor der Verbeamtung gemacht habe, hat ein vielleicht 14 Tage nach dem Einreichen der Belege gedauert. Sind die bei der RV etwa besser?

Nun denn, ich habe bei dem NLBV um Auskunft ersucht.

Organisator

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #16 am: 19.02.2025 09:45 »
Also die Kontenklärung bei der RV, die ich vor der Verbeamtung gemacht habe, hat ein vielleicht 14 Tage nach dem Einreichen der Belege gedauert. Sind die bei der RV etwa besser?

Nun denn, ich habe bei dem NLBV um Auskunft ersucht.

besser - möglicherweise; einfacher: auf jeden Fall. Sozialversicherungsverhältnisse werden der RV elektronisch gemeldet so dass nur für wenige Lücken Papierkram zu erledigen ist. Bei Ruhegehaltszeiten ists tendeziell mehr Papierkram.

Boßler

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #17 am: 19.02.2025 10:49 »
Die Versorgungskasse unserer Behörde ist die Niedersächsische Versorgungskasse. Von den Mitarbeitern wird auch telefonisch Auskunft erteilt.

Evtl. sollte man beim NLBV einen schriftichen Antrag auf Auskunft erteilen und diesen ausreichend begründen. In der Begründung sollte man sein berechtigtes Interesse darstellen und ggf. auf den § 87 NBeamtVG - Auskunftsanspruch verweisen. Dieser Auskunftsanspruch ist bei berechtigtem Intresse auf Verlangen zum Anspurch auf Altersgeld und zu dessen zu erwartender Höhe zu erteilen.

Die Auskunft gibt dann Informationen über die Höhe des Altersgeld zum derzeitien Zeitpunkt gibt aber auch Auskunft der anrechenbaren Dienstzeiten. Die Höhe der Pension kann dann ja jeder für sich berechnen.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #18 am: 19.02.2025 14:35 »
Ich bin einigermaßen fassungslos. In BW gibt es auf der Homepage vom LBV einen Pensionsrechner. Da kann ich genau ausrechnen, was ich bekomme, wenn ich in 23 Tagen oder 23 Jahren (früh-)pensioniert werde, da die Daten bereits eingespeist sind.

Schmitti

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #19 am: 20.02.2025 09:24 »
Evtl. sollte man beim NLBV einen schriftichen Antrag auf Auskunft erteilen und diesen ausreichend begründen. In der Begründung sollte man sein berechtigtes Interesse darstellen und ggf. auf den § 87 NBeamtVG - Auskunftsanspruch verweisen. Dieser Auskunftsanspruch ist bei berechtigtem Intresse auf Verlangen zum Anspurch auf Altersgeld und zu dessen zu erwartender Höhe zu erteilen.
Und der Link im Startbeitrag führt dann zur Ansicht des NLBV, bei welchen Kriterien man dieses "berechtigte Interesse" sieht.