Autor Thema: Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz  (Read 7723 times)

Myria

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Hallo,
ich arbeite seit 2003 in einem Krankenhaus das dem TVöD-K angegliedert ist.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich letztes Jahr innerhalb des Bereiches in dem ich arbeite, die Abteilung gewechselt. das ging intern ohne Probleme, die EG blieb gleich, alles war gut.
In der neuen Abteilung, die auch komplett neu aufgebaut wurde und ich als einzige Mitarbeiterin aus dem Bereich kam (die anderen wurden neu eingestellt), kam es zu einer Mobbingsituation, die nicht gelöst werden konnte. Alle Kollegen sind der Meinung, dass ich einfach nicht in das Team passe. Nach langer AU und gescheiterten Mediation wurde lange nach einem anderen Arbeitsplatz gesucht, doch in einem Krankenhaus mit über 3000 Mitarbeitenden scheint es keinen entsprechenden Arbeitsplatz zu geben, der in der gleichen EG ist. Man hätte eventuell einen in einer geringeren EG (3 Gruppen niedriger).
Ich habe einen GdB von 40 mit Gleichstellung aufgrund seelischen Ursachen. Mein derzeitiger Arbeitsplatz ist definitiv nicht leidensgerecht, aber die Personalabteilung zieht die Achseln hoch und sagt, es gäbe nichts anderes für mich.
In den vergangenen 22 Jahren gab es keinerlei Probleme mit meiner Arbeit und im Umgang mit den Kollegen. Eher im Gegenteil. Zwischenzeugnisse (aufgrund von Wechsel des Vorgesetzten) sind im Bereich 1-2.
Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat sind im Boot, aber da fühle ich mich nur mäßig gut aufgehoben.
Wie ist es nun rechtlich nach dem TVöD: kann das Krankenhaus einfach sagen, es gibt für mich keinen passenden Arbeitsplatz? Können die mir einen Arbeitsplatz in einer deutlich geringeren EG anbieten, oder gilt in diesem Fall der Bestandsschutz, den es damals zu BAT-Zeiten gab und muss mich bei einer Arbeitsstelle, die geringer in der EG beschrieben ist, trotzdem in meiner EG entlohnen?
Im Moment ist es so, dass ich eine Wiedereingliederung mache, die aber eben in dem Team ist, in dem es die Probleme gab. Und es ist so, dass das komplette Team die Wiedereingliederung nicht mitträgt. Mir wird es wirklich maximal schwer gemacht und ich habe Sorge, dass die es irgendwie schaffen, dass mir gekündigt wird. Auch wenn ich weiß, dass es in meinem Fall (über 15 Jahre im Betrieb, über 40 Jahre alt, GdB 40 und Gleichstellung) schwer wird. Umso ekeliger kann es aber werden.
Es geht nicht um die Situation im Team als solches, eher um einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Es gibt mehrere Gründe, weshalb ich nicht zwingend das Krankenhaus verlassen möchte.

Vielen Dank für das Lesen,

Myria

clarion

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 16.02.2025 08:17 »
Hast Du eine hoch spezialisierte Ausbildung? Dann kann es sein, dass trotz 3.000 Mitarbeiter kein Arbeitsplatz in Dein EG zur Verfügung steht. Dann könnte das Krankenhaus theoretisch eine Änderungskündigung aussprechen und Dich in einem niedrigerer bewerteten Arbeitsplatz einweisen. Bei einer Ausbildung eher im allgemeinen Bereich wäre eine Änderungskündigung nicht erfolgreich, weil man nachweisen müsste, dass es keinen anderen mit derselben EG bewerteten Arbeitsplatz gibt.

Evtl. Kann auch der Integrationfachdienst vermitteln. Manchmal ist ein Input von außen sinnvoll, um den Knoten zu durchschlagen.




MoinMoin

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 16.02.2025 11:48 »
Wie ist es nun rechtlich nach dem TVöD: kann das Krankenhaus einfach sagen, es gibt für mich keinen passenden Arbeitsplatz? Können die mir einen Arbeitsplatz in einer deutlich geringeren EG anbieten, oder gilt in diesem Fall der Bestandsschutz, den es damals zu BAT-Zeiten gab und muss mich bei einer Arbeitsstelle, die geringer in der EG beschrieben ist, trotzdem in meiner EG entlohnen?
Wenn tatsächlich kein Arbeitsplatz zu finden ist, der deiner EG entspricht, dann muss der AG dir einen für dich geeigneten höher oder niedrigwertigen anbieten, sofern einer da ist.
Und dann wirst du auch entsprechend bezahlt.

UNameIT

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 17.02.2025 09:23 »
Im Moment ist es so, dass ich eine Wiedereingliederung mache, die aber eben in dem Team ist, in dem es die Probleme gab. Und es ist so, dass das komplette Team die Wiedereingliederung nicht mitträgt. Mir wird es wirklich maximal schwer gemacht und ich habe Sorge, dass die es irgendwie schaffen, dass mir gekündigt wird. Auch wenn ich weiß, dass es in meinem Fall (über 15 Jahre im Betrieb, über 40 Jahre alt, GdB 40 und Gleichstellung) schwer wird. Umso ekeliger kann es aber werden.
Es geht nicht um die Situation im Team als solches, eher um einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Es gibt mehrere Gründe, weshalb ich nicht zwingend das Krankenhaus verlassen möchte.

Ich würde tatsächlich nochmal versuchen die Situation zu klären, wenn kein anderer Arbeitsplatz möglich ist und das KH nicht verlassen werden soll.

Habt ihr euch schonmal zusammen gesetzt, ganzes Team, Chef und gleichstellungsbeauftragter als Vermittler und über die Vorstellungen von dir und dem Team geredet. Was erwartet das Team von dir? Was kannst du leisten? Vielleicht merkt das Team gar nicht, dass sie es dir schwer machen oder erwartet etwas, von dem sie gar nicht wissen, dass du es nicht leisten kannst. Warum ist das ganze Team der Meinung, das du nicht in das Team passt?
Oder einen externen Integrationsbeauftragten dazu zu holen? Kannst du vielleicht in deine alte Abteilung zurück?

Ansonsten gilt: Kann der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten, kann er als letztes Mittel eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Davor muss er aber natürlich ein umfassende Analyse durchführen. Vielleicht ist er auch der Meinung du hast auf deinem jetzigen Arbeitsplatz ein leidensgerechten (das bedeutet krankheitsgerechten) Arbeitsplatz.

Bestandschutz ist sehr kompliziert, kommt auf Alter an, Zeit beim AG, ob man schon zu BAT Zeiten eingestellt war, etc.

Rentenonkel

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #4 am: 17.02.2025 09:38 »
Ich kann dir nur empfehlen, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Dann bekommst Du professionelle Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung.

Myria

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #5 am: 18.02.2025 17:11 »
Hast Du eine hoch spezialisierte Ausbildung? Dann kann es sein, dass trotz 3.000 Mitarbeiter kein Arbeitsplatz in Dein EG zur Verfügung steht. Dann könnte das Krankenhaus theoretisch eine Änderungskündigung aussprechen und Dich in einem niedrigerer bewerteten Arbeitsplatz einweisen. Bei einer Ausbildung eher im allgemeinen Bereich wäre eine Änderungskündigung nicht erfolgreich, weil man nachweisen müsste, dass es keinen anderen mit derselben EG bewerteten Arbeitsplatz gibt.

Evtl. Kann auch der Integrationfachdienst vermitteln. Manchmal ist ein Input von außen sinnvoll, um den Knoten zu durchschlagen.

Eine hochspezialisierte Ausbildung würde ich das nicht bezeichnen. Ich bin Pharmazeutisch-technische Angestellte.
Der IFD weiß über den Sachverhalt Bescheid, weiß aber auch nicht wirklich, wie man da helfen kann.

Myria

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #6 am: 18.02.2025 17:29 »
Ich würde tatsächlich nochmal versuchen die Situation zu klären, wenn kein anderer Arbeitsplatz möglich ist und das KH nicht verlassen werden soll.

Habt ihr euch schonmal zusammen gesetzt, ganzes Team, Chef und gleichstellungsbeauftragter als Vermittler und über die Vorstellungen von dir und dem Team geredet. Was erwartet das Team von dir? Was kannst du leisten? Vielleicht merkt das Team gar nicht, dass sie es dir schwer machen oder erwartet etwas, von dem sie gar nicht wissen, dass du es nicht leisten kannst. Warum ist das ganze Team der Meinung, das du nicht in das Team passt?
Oder einen externen Integrationsbeauftragten dazu zu holen? Kannst du vielleicht in deine alte Abteilung zurück?

Ansonsten gilt: Kann der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten, kann er als letztes Mittel eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Davor muss er aber natürlich ein umfassende Analyse durchführen. Vielleicht ist er auch der Meinung du hast auf deinem jetzigen Arbeitsplatz ein leidensgerechten (das bedeutet krankheitsgerechten) Arbeitsplatz.

Bestandschutz ist sehr kompliziert, kommt auf Alter an, Zeit beim AG, ob man schon zu BAT Zeiten eingestellt war, etc.

Ich bin 2003 eingestellt worden, also noch zu BAT Zeiten.
Zusammengesetzt haben wir uns alle. Leider erfolglos. Und die Bemühungen seitens Teamleitung, Apothekenleitung, BR und SBV sind auch mäßig.

Myria

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #7 am: 18.02.2025 17:58 »
Hallo,

gestern, nach 1,5 Wochen hat mir der Chef mitgeteilt, dass er Sorge hat, dass die Situation wieder so wird, wie sie im Sommer war und möchte aufgrund dessen, dass ich nicht mehr in der besagten Abteilung arbeite. Die Frage, ob ich mir etwas zu Schulden kommen lassen habe wurde verneint. Mir wurde nun für diese und nächste Woche eine andere Arbeit übergangsweise zugewiesen, in der Zwischenzeit soll ein passender Arbeitsplatz gesucht werden, der eventuell auch niedriger eingruppiert werden sein kann. Wobei ich mich frage, wie der Sachverhalt ist, wenn ich versetzt werde.

Faunus

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Antw:Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 18.02.2025 18:02 »
Um überhaupt in die Nähe von Bestandschutz nach BAT zu kommen, hättest Du entweder bei in Krafttreten des TV-L zum 01. November 2006 40 Jahre alt sein müssen oder aber schon 10/15 Jahre im ÖD mit BAT gearbeitet haben und das ohne schädliche Unterbrechung - wenn ich mich noch richtig erinnere.