Hallo,
ich hätte mal eine Frage und hoffe, mir kann jemand dabei helfen :-)
Folgende Situation: Ich bin verbeamtete Lehrerin in Baden-Württemberg und befinde mich gegenwärtig aufgrund der Geburt meines Sohnes noch in Elternzeit, die jedoch zum neuen Schuljahresbeginn im September dieses Jahres endet. Ab 15. September werde ich folglich wieder in den Dienst einsteigen.
Da wir einen weiteren Kinderwunsch haben, stellt sich mir die Frage, wie es mit meinen Bezügen aussieht, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit erneut Schwanger werde und ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalte und somit den Dienst am ersten Schultag nicht antreten kann - bekomme ich dann dennoch meine normalen Bezüge ab dem 15.09. ausbezahlt oder muss ich, was mir von einer Kollegin mal zugetragen wurde, nach Ende der Elternzeit mindestens einen Tag gearbeitet haben, um meine Bezüge trotz individuellem Beschäftigungsverbot ausgezahlt zu bekommen?
Wie es ist, wenn ich nach Dienstantritt schwanger werde und ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalte, ist mir bekannt. Mir geht es deshalb nur um den Sonderfall, der eintreten könnte, wenn ich vor Rückkehr in den aktiven Dienst erneut schwanger werde und ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalte - gibt es hier eine abweichende Regelung?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung :-)
Viele Grüße
Marina