Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
SVANrw:
Hallo zusammen,
ich bin seit knapp 2 Jahren SVA an einem Berufskolleg und würde gerne wissen, ob die Verwaltung der Personalangelegenheiten in dem Aufgabenbereich der Schulsekretärin oder der SVA liegt. Derzeit liegt es an meiner Schule im Aufgabenbereich der Sekretärin. Diese möchte diesen Aufgabenbereich auch nicht an mich abgeben. Ich bin der Meinung, dass das doch die Aufgabe der SVA ist, oder nicht? Was kann ich hier tun, wenn ich der richtigen Ansicht bin?
Viele Grüße!
FearOfTheDuck:
Frag deinen Arbeitgeber. Er wird sich im Rahmen seiner Organisationshoheit Gedanken darüber gemacht haben.
Rowhin:
Soweit mir bekannt (man berichtige mich, sollte ich falsch liegen), ist das bewusst den individuellen Schulen überlassen, wie diese SVAs einsetzen möchten.Ein Blick in den SVA Erlass führt zwar beispielhaft unter möglichen übertragenen Aufgaben folgendes auf:
--- Zitat --- Angelegenheiten des Personals:
* Unterstützung bei der Personalverwaltung– Ermittlung und Controlling der mtl. Mehrarbeitsstunden der Lehrkräfte, Fertigung des Änderungsdienstes
* Betreuung von Hilfskräften
--- End quote ---
Es heißt dort aber auch weiter:
--- Zitat ---
Bei dem Katalog der Aufgaben handelt es sich nicht um eine verbindliche Beschreibung des Arbeitsplatzes der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten. Die Aufgabenwahrnehmung wird maßgeblich bestimmt von den individuellen schulischen Verhältnissen und den Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Schulverwaltungsassistentin oder des einzelnen Schulverwaltungsassistenten. Insoweit besteht derzeit kein einheitliches festgeschriebenes Aufgabenprofil.
--- End quote ---
SVANrw:
Die Stadt (also ihr Arbeitgeber) wurde schon eingeschaltet und ist auch der Ansicht, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Sie hat jetzt den Personalrat eingeschaltet.
clarion:
Ich verstehe Dich so, dass der Arbeitgeber Dir eine Aufgabe übertragen will, die derzeit jemand anderes macht. Und diese Person will diese Aufgabe nicht abgeben?
Wenn das so ist, dann ist der Sachverhalt vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version