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Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?

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SVANrw:
@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

Organisator:

--- Zitat von: SVANrw am 18.02.2025 07:16 ---@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

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Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

Rowhin:

--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 08:17 ---
--- Zitat von: SVANrw am 18.02.2025 07:16 ---@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

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Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

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Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.

Organisator:

--- Zitat von: Rowhin am 18.02.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 08:17 ---
--- Zitat von: SVANrw am 18.02.2025 07:16 ---@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

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Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

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Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.

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Aber das ist ja nicht die Sorge des Mitarbeiters. Der bekommt die Aufgaben von seinem Arbeitgeber resepektive der Pesonalstelle übertragen und kann sich sicher sein, dann von der befugten Stelle die Aufgaben bekommen zu haben.

SVANrw:
@Organisator: Nein andersrum. Ich hätte gerne diese Aufgabe, aber die Kollegin will sie nicht abgeben und der Schulleiter gibt ihr recht.

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