Autor Thema: Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?  (Read 3212 times)

SVANrw

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Hallo zusammen,

ich bin seit knapp 2 Jahren SVA an einem Berufskolleg und würde gerne wissen, ob die Verwaltung der Personalangelegenheiten in dem Aufgabenbereich der Schulsekretärin oder der SVA liegt. Derzeit liegt es an meiner Schule im Aufgabenbereich der Sekretärin. Diese möchte diesen Aufgabenbereich auch nicht an mich abgeben. Ich bin der Meinung, dass das doch die Aufgabe der SVA ist, oder nicht? Was kann ich hier tun, wenn ich der richtigen Ansicht bin?

Viele Grüße!

FearOfTheDuck

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Frag deinen Arbeitgeber. Er wird sich im Rahmen seiner Organisationshoheit Gedanken darüber gemacht haben.

Rowhin

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Soweit mir bekannt (man berichtige mich, sollte ich falsch liegen), ist das bewusst den individuellen Schulen überlassen, wie diese SVAs einsetzen möchten.Ein Blick in den SVA Erlass führt zwar beispielhaft unter möglichen übertragenen Aufgaben folgendes auf:

Zitat
Angelegenheiten des Personals:

  • Unterstützung bei der Personalverwaltung– Ermittlung und Controlling der mtl. Mehrarbeitsstunden der Lehrkräfte, Fertigung des Änderungsdienstes
  • Betreuung von Hilfskräften


Es heißt dort aber auch weiter:

Zitat

Bei dem Katalog der Aufgaben handelt es sich nicht um eine verbindliche Beschreibung des Arbeitsplatzes der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten. Die Aufgabenwahrnehmung wird maßgeblich bestimmt von den individuellen schulischen Verhältnissen und den Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Schulverwaltungsassistentin oder des einzelnen Schulverwaltungsassistenten. Insoweit besteht derzeit kein einheitliches festgeschriebenes Aufgabenprofil.



SVANrw

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Die Stadt (also ihr Arbeitgeber) wurde schon eingeschaltet und ist auch der Ansicht, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Sie hat jetzt den Personalrat eingeschaltet.

clarion

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Ich verstehe Dich so, dass der Arbeitgeber Dir eine Aufgabe übertragen will, die derzeit jemand anderes macht. Und diese Person will diese Aufgabe nicht abgeben?

Wenn das so ist, dann ist der Sachverhalt vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.

SVANrw

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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

Organisator

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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

Rowhin

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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.

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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.

Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.

Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.

Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.

Aber das ist ja nicht die Sorge des Mitarbeiters. Der bekommt die Aufgaben von seinem Arbeitgeber resepektive der Pesonalstelle übertragen und kann sich sicher sein, dann von der befugten Stelle die Aufgaben bekommen zu haben.

SVANrw

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@Organisator: Nein andersrum. Ich hätte gerne diese Aufgabe, aber die Kollegin will sie nicht abgeben und der Schulleiter gibt ihr recht.

Rowhin

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Antw:Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
« Antwort #10 am: 18.02.2025 08:49 »

Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.

Aber das ist ja nicht die Sorge des Mitarbeiters. Der bekommt die Aufgaben von seinem Arbeitgeber resepektive der Pesonalstelle übertragen und kann sich sicher sein, dann von der befugten Stelle die Aufgaben bekommen zu haben.

Stimmt natürlich, und so sollte es idealerweise laufen. Aber ich habe die TE im konkreten Fall so (vllt auch falsch, wer weiß) folgendermaßen verstanden:

  • Die Sekretärin übernimmt aktuell die Aufgaben der Personalverwaltung. Sie hält dies für ihren Aufgabenbereich oder will die Aufgaben zumindest nicht abgeben.
  • Die TE ist der Ansicht, dass sie als SVA diese Aufgaben übernehmen sollte.
  • Die Schulleitung teilt die Ansicht der Sekretärin, die Stadt tut dies nicht.

Irgendwo ist da also ein inhaltliches und/oder kommunikatives Problem in der Übertragung der Aufgaben.

SVANrw

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Antw:Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
« Antwort #11 am: 18.02.2025 08:50 »
@Rohwin: Genau so meinte ich das und ich finde du hast Recht.

Organisator

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Antw:Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
« Antwort #12 am: 18.02.2025 09:35 »
Irgendwo ist da also ein inhaltliches und/oder kommunikatives Problem in der Übertragung der Aufgaben.

Aber was hat das mit dem Mitarbeiter zu tun? Es gibt nur eine offizielle Stelle die Aufgaben überträgt und diese Aufgaben nimmt man dann wahr.

SVANrw

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Antw:Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
« Antwort #13 am: 18.02.2025 09:42 »
Vielleicht sollte ich mal etwas weiter ausholen, um das Problem verständlicher zu machen. Wir haben 2 Sekretärinnen. Die eine arbeitet Teilzeit (30%) und die andere Vollzeit (die, die Personal macht). Weil die, die Personal macht, ihre eigentlichen Aufgaben als Sekretärin nicht machen kann, da sie die Zeit dazu nicht hat, muss die andere Kollegin (die in Teilzeit arbeitet), das alles auffangen und macht Überstunden ohne Ende. Dann wäre es doch besser, wenn ich (SVA) die Aufgabe der Personalangelegenheiten übernehme. So ist es einfach nur logisch. Da sie sich aber mit dem Posten brüstet, tut sie alles, um diesen behalten zu können.

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Antw:Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?
« Antwort #14 am: 18.02.2025 09:46 »
Vielleicht sollte ich mal etwas weiter ausholen, um das Problem verständlicher zu machen. Wir haben 2 Sekretärinnen. Die eine arbeitet Teilzeit (30%) und die andere Vollzeit (die, die Personal macht). Weil die, die Personal macht, ihre eigentlichen Aufgaben als Sekretärin nicht machen kann, da sie die Zeit dazu nicht hat, muss die andere Kollegin (die in Teilzeit arbeitet), das alles auffangen und macht Überstunden ohne Ende. Dann wäre es doch besser, wenn ich (SVA) die Aufgabe der Personalangelegenheiten übernehme. So ist es einfach nur logisch. Da sie sich aber mit dem Posten brüstet, tut sie alles, um diesen behalten zu können.

Das klingt nachvollziehbar. Allerdings ist es allein Aufgabe des Arbeitgeber sich zu organisieren und die Arbeit entsprechend zu verteilen. Es liegt also weder im Ermessen eines Mitarbeiters noch ist es seine Aufgabe, mehr zu machen, als darauf hinzuweisen.

Will sagen - mit deinem Hinweis hast du deine Schuldigkeit getan und musst dir keine weiteren Gedanken dazu machen oder sonstige Mühe investieren.