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Freistellung für amtsärztlichen Termin eines Kindes
Citee:
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die SUrlV §20 Abs. 1, Satz 1 auch auf Kinder eines Beamten anwendbar ist?
Hintergrund ist die Einladung (eher Vorladung) zur Schuleingangsuntersuchung im örtlichen Gesundheitsamt ohne die Möglichkeit einer Terminwahrnehmung außerhalb der Arbeitszeit.
Bei uns gibt die Stadt die Termin vor und so habe ich einen Termin um 09.30 Uhr "ergattert". Eine Dienstaufnahme im Anschluss nicht ehr möglich, da die Kita die Kinder nur bis 9 Uhr annimmt.
Sieht hier jemand eine Möglichkeit auf Arbeitsbefreiung, z. B. nach SUrlV oder bleibt mir keine Möglichkeit außer einem Gleittag?
Vielen Dank!
Warzenharry:
Zur Not Karrenztag oder halt nen Gelben. ;)
Casa:
Für solche Fälle gibt es regulären Urlaub oder Freizeitausgleich. So machts der normale AN auch.
clarion:
Sowohl die Frage wie auch Warzenharrya Antwort sind dazu geeignet jedes Vorurteil über den ÖD zu bestätigen. Ich kann da nur noch den Kopf schütteln.
Warzenharry:
Warum? Wir reden hier von einem amtsärztlichen Termin, das erwarte ich von meinem Dienstherren gefälligst Verständnis, gerade mit blick auf die 41 Stunden Woche, die 2006 nur "zur bewältigung der Finanzkrise" eingeführt wurde aber immer noch besteht.
Pflichterfüllung ist keine Einbahnstraße.
Somit: Deine Meinung in allen Ehren, aber teilen tue ich sie bei solchen Theme nicht.
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