Autor Thema: KEEZ gem. § 50b BeamtVG Berechnung?  (Read 1203 times)

IrisT

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KEEZ gem. § 50b BeamtVG Berechnung?
« am: 18.02.2025 12:38 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

leider kann mir meine Pensionsregelungsbehörde nicht weiterhelfen. Ich bin der Ansicht, dass mit ein Kindererziehungsergänzungszuschlag zusteht. Dieser wird aktuell nicht mit meinem Ruhehalt gezahlt.
Kindererziehungszeiten sind bei mir festgestellt.
Folgende Daten:
1. Kind geboren 12.03.1997
2. Kind geboren 16.08.2000
Bin seit 1990 verbeamtet und war bis 30.09.2010 ohne Bezüge beurlaubt. Daher ist der Ruhegehaltssatz auch unter 60%.

Nach meiner Berechnung müsste ich einen KEEZ für den Mehrkind-Fall erhalten für Zeiten, in denen beide Kinder unter 10 Jahre alt sind und ich keinen KEZ (§ 50 a) mehr erhalte, weil beide Kinder über 3 Jahre alt sind.
Also insgesamt 43 Monate - von Monat 09.2003 (2. Kind hat 3. Lebensjahr vollendet) bis 03.2007 (1. Kind hat 10. Lebensjahr vollendet).

Liege ich hier falsch?

Grüße,
 I.



Firematthias

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Antw:KEEZ gem. § 50b BeamtVG Berechnung?
« Antwort #1 am: 20.02.2025 13:48 »
Hallo,

geht es jetzt darum, dass der Bescheid und seine Anlagen dazu keine Angaben enthält oder sprechen wir davon, dass die Bezügemitteilung keinen Zahlbetrag dazu ausweist.

Für den ersten Fall würde ich mal den Versorgungsrechner des Bundes nutzen. Die Dienstzeiten und die Kinder eingeben und gucken was zum Tragen kommt.

https://versorgungsrechner.bund.de/

Für fehlende Angaben in der Bezügemitteilung: 50a und 50b können sich nur auswirken, sofern mehr als Mindestversorgung gezahlt wird.