Autor Thema: [Allg]Ehepartner muss ins Pflegeheim. Muss Immobilie verkauft werden für Pflege?  (Read 7930 times)

Carmen1957

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Guten Tag liebe Forumsmitglieder.

Mein Ehemann muss leider ins Pflegeheim gehen, da ich es körperlich nicht mehr schaffe ihn zu pflegen. Ich bin 68 Jahre alt und pensioniert. Mein Mann und ich haben vor 4 Jahren unser Eigenheim verkauft und wohnen seitdem in einer Mietwohnung. Mein Mann und ich hatten uns kurz nach dem Verkauf eine Wohnung gekauft die noch vermietet war und auch jetzt noch vermietet ist. Eigentlich wollten wir gemeinsam in diese Wohnung einziehen, aber aus den Plänen wurde nichts. Nun habe ich gehört, wenn ein Ehepartner in ein Pflegeheim muss, dass wir eventuell die Wohnung verkaufen müssen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Bei gesetzlich Krankenversicherten tritt dafür das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten, wenn man selbst dazu finaziell nicht in der Lage ist. Diese Kosten können monatlich um die 1800,00 - 2000,00 € betragen. Trifft das für uns auch zu? Man sagte mir, dass das Sozialamt für uns nicht zuständig sei, sondern die Beihilfe. Macht es Sinn die Wohnung selbst zu beziehen oder auf meine Söhne zu überschreiben? Eine Freundin (GKV) von mir war in der gleichen Situation und musste alle Einnahmen und Ausgeben der letzten 10 Jahre dem Sozialamt vorlegen, bei genügend Eigenkapital oder Immobilienwerte würde man die Kosten selbst tragen müssen (was natürlich richtig ist).

Mit freundlichen Gruß
Carmen
« Last Edit: 26.02.2025 13:28 von Admin »

Organisator

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Dazu muss man erstmal ein paar Sachen klären, hauptsächlich ob ein Bedarf besteht, der aus dem Einkommen nicht gedeckt werden kann.

Für die Unterbringung deines Ehemannes im Pflegeheim entstehen Kosten, dem gegenüber stehen sein Einkommen und das der Pflegeversicherung.

Weiterhin verfügst du auch über Einkommen, welches zu gewissen Teilen für den Unterhalt deines Ehemanns einzusetzen ist.

Nicht zuletzt verfügt ihr über gemeinsames Einkommen durch den Mietzins aus der Eigentumswohnung.

Zur Vereinfachung würde ich erstmal, bevor an Sozialamt oder ähnliches zu denken ist, alle Einkommen zusammenwerfen, die Kosten für das Pflegeheim sowie für deinen Lebensunterhalt abziehen und schauen, ob überhaupt ein darüber hinausgehender Bedarf besteht.

Ganz grundsätzlich können Schenkungen nach BGB für 10 zurückverlangt werden, wenn der Schenker verarmt. Darauf würde das Sozialamt verweisen und seine Leistungen verweigern. Das Verschenken der Wohnung würde also nichts bringen.

Carmen1957

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Danke für die schnelle Rückmeldung. Alle Einnahmen und Ausgaben von uns habe ich schon zusammengestellt. Unterm Strich fehlen (je nach Pflegheim) um die 1400,00€. Ich habe mit jemanden von der Beihilfe diesbezüglich telefoniert. Die nette Dame sagte mir, dass bei Beamten das Sozialamt nicht zuständig sei, konnte mir aber auch die Frage nicht beantworten an wen ich mich wenden könnte.

Organisator

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Danke für die schnelle Rückmeldung. Alle Einnahmen und Ausgaben von uns habe ich schon zusammengestellt. Unterm Strich fehlen (je nach Pflegheim) um die 1400,00€. Ich habe mit jemanden von der Beihilfe diesbezüglich telefoniert. Die nette Dame sagte mir, dass bei Beamten das Sozialamt nicht zuständig sei, konnte mir aber auch die Frage nicht beantworten an wen ich mich wenden könnte.

Sozialhilfe ist unabhängig davon, ob jemand Beamter ist, oder nicht; zumal du das bei deinem Mann auch noch nicht gesagt hast.

Wenn du tatsächlich meinst, mit dem Familieneinkommen nicht auszukommen wäre tatsächlich der nächste Weg der zum Sozialamt. Dort gibt es eine spezielle Stelle für "Hilfe in Einrichtungen" die prüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

Dort wird auch das Vermögen (bar und z.B. die Eigentumswohnung) entsprechend geprüft.

Die Beihilfe kümmert sich nach meinem Wissen nur um die Pflege- und Krankenkosten.

RagnarDanneskjoeld

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Hallo Carmen.

Vor sechs Jahren kam mein Vater (Beamter) ins Pflegeheim, meine Mutter (ebenfalls Beamtin) machte sich Sorgen um Barvermögen und Haus. Die Auskunft war:

Bei beiden Ehepartnern kann bis zu 15% (?) über dem Existenzminimum vom Einkommen Verwendung finden, nicht jedoch vom Vermögen. Dies sei so wegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Beihilfe wollte damals alle Infos haben (Kaptalertragssteuer, Mieteinnahmen, etc.), aber zu keinem Zeitpunkt musste das Vermögen herangezogen werden, obwohl es insgesamt nicht ganz gereicht hat.

Mein Tipp: nimm etwas Geld in die Hand uns lass dich von einem Anwalt sachkundig beraten.

Dir und deinem Mann alles Gute!

Organisator

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Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.

Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.

Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.

Leon1981

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Hallo Carmen,

du muss bei dem Dienstherren deines Ehemanns einen Antrag auf erweiterte Beihilfe für die stationären Pflegekosten stellen. Leider ist das ein Thema, was auch bei den Dienstherren nicht immer bekannt ist.

Aber ganz einfach gesagt, muss der Dienstherr sicher stellen das seine Beamten und der Ehepartner keine Sozialhilfe benötigen.

Knucki

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Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.

Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.

Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.

Ich finde dies sehr spannend und vielleicht für die Zukunft auch beruhigend... Verstehe ich (Beamtin) es richtig, dass dies ggf. auch für meinen Mann (Angestellter) geltend würde, wenn er pflegebedürftig würde und kein Einkommen hätte und somit über mich einen Beihilfeanspruch hätte?

Organisator

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Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.

Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.

Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.

Ich finde dies sehr spannend und vielleicht für die Zukunft auch beruhigend... Verstehe ich (Beamtin) es richtig, dass dies ggf. auch für meinen Mann (Angestellter) geltend würde, wenn er pflegebedürftig würde und kein Einkommen hätte und somit über mich einen Beihilfeanspruch hätte?


Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter.

Saxum

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Nur ein Hinweis an dieser Stelle, für Bayern ist das in der Beihilfeverordnung explizit für Pflegeleistungen blockiert. Daher ist es gut hier sich zu informieren, umso besser wenn es natürlich klappt.

§ 46 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BayBhV als Ausschlussklausel für die Pflegeleistungen nach §§ 31-39 BayBhV.

Schlaubi

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Wenn das so zuträfe wäre doch jede Pflegeergänzungsversicherung mit bspw. 1500 Euro bei Pflegegrad 5 vollstationär überflüssig? Außer man wollte verhindern, dass der Partner das Einkommen bis zum Existenzminimum abgeben muss.

Das Vermögen bleibt also bei Beamtenfamilien unberücksichtigt? Nur das Einkommen zählt? Das würde auch vorzeitige Schenkungen, außer aus Steuergründen, erübrigen? 

TomTom2000

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Dass für Beamte eine Sonderregelung gilt, hatte ich auch schon gehört. Inwieweit diese auch für den "bürgerlichen" Partner gilt, bliebe zu klären. Dennoch werden wir unser Haus auf die Kinder übertragen, weil sich eine Rechtslage auch recht schnell ändern kann - zumal die Kassen leer sind.

bettelmusikant

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Spannendes Thema, habe ich mich bisher nie mitauseiandergesetzt
Hier wurde einige auch besprochen, vielleicht hilft das
https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=6321

tomhsv

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Wenn die Wohnung nicht selbst bewohnt wird, dann wird diese zur Deckung der Heimkosten verkauft werden müssen. Aber da die Sozialhilfe bei Beamte nicht greift, würde es wohl generell so sein.

Pflegeheim sind gerade bei Neubezug sehr teuer, man kann da mit durchschnittlich 3600 Euro Eigenanteil rechnen, mit den Jahren übernimmt dann die Pflegeversicherung einen größeren Teil davon. Im Prinzip wird das komplette Familieneinkommen zusammengerechnet und müsste bis zum Selbstbehalt verbraucht werden, erst dann würde die Sozialhilfe einspringen. Aber da unbewohntes Eigentum vorhanden ist, muss dieses veräußert werden und wie gesagt die Sozialhilfe ist für Beamte nicht zuständig, obwohl ich meine gehört zu haben das es da auch irgendwelche Bezuschussung vom Dienstherr gibt, falls der Beamte aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage ist das Heim zu bezahlen.

Am besten Mitglied im Sozialverband werden, kostet nicht viel und kenne sich damit bestimmt aus.
« Last Edit: 30.03.2025 18:18 von tomhsv »

Ozymandias

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Sozialverbände kennen sich im Beamtenrecht nicht aus.