So wie Bruno es beschrieben hat, hat er die Sterbeurkunden vorgelegt, weil man ihm eine Prüfung des Sachverhaltes versprochen hat und trotzdem gab es eine Ablehnung wegen der Krankheitstage. Das ist schon gelinde gesagt schräg!
Es sei denn man hat sich in der Abwägung an den Kriterien des TVDÖ zu Verwandtschaft und Tod orientiert, bei der z. B. Geschwister nicht auftauchen.
