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Vorstellungsgespräch Ablauf der Rückmeldung
Rebeca:
Ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Fach Deutsch als Fremdsprache. Derzeit unterrichte ich bereits als Lehrbeauftragte mit einem Honorarvertrag. Die Stelle, auf die ich mich beworben habe, ist eine Festanstellung für das gleiche Fach. Die formalen Anforderungen und meine Qualifikationen stimmen zu 100 % überein. Zusätzlich kenne ich mich bestens mit den Online-Tools der Hochschule aus, was eine Voraussetzung für die Stelle war, da der Umgang mit neuer Technologie im Unterricht erwartet wird.
Das Vorstellungsgespräch lief meiner Meinung nach gut, dennoch verließ ich den Raum mit einem seltsamen Bauchgefühl. Das Gespräch wurde am Ende ziemlich abrupt und ohne eine Aussage beendet – nach dem Motto: „Die vorgesehene Zeit ist um, wir haben unsere Aufgabe erledigt, Sie können jetzt gehen.“ Es wurde lediglich erwähnt, dass noch weitere Gespräche stattfinden und dass man sich melden werde – dies könne allerdings bis zu zwei Wochen oder länger dauern.
Laut der Webseite der Universität fand die Sitzung des Personalrats bereits drei Tage nach meinem Vorstellungsgespräch statt. Nach dem Gespräch habe ich eine Danksagungs-E-Mail geschrieben und mein Interesse an der Stelle nochmals bekräftigt, sie wissen also, dass ich mich immer noch interessiere.
1. Ist die Aussage "Wir haben noch weitere Kandidaten" eine übliche Aussage? Oder kann man es und eine fehlende Rückmeldung seit 8 Tagen schon als Signal für eine Absage sehen?
2. Ist es normal, dass eine Rückmeldung zwei Wochen oder dauert und in dieser Zeit gar keine Kontaktaufnahme erfolgt? Ich lese hier, dass es vorher zumindest vorläufig eine Zusage unter Vorbehalt gegeben wird, oder ein Signal gesendet wird, dass eine Zusage unterwegs ist. In welcher Reihenfolge wird dies üblicherweise gehandhabt? Wird zunächst mit der erstplatzierten Kandidatin bzw. dem erstplatzierten Kandidaten die Einstellung geklärt und dann den anderen abgesagt? Oder erfolgen erst die Absagen, dann die Frist für eine mögliche Konkurrentenklage abwarten, bevor eine Zusage erteilt wird?
3. Falls ich eine Absage bekommen sollte: Könnte der Personalrat es nicht fragwürdig finden, dass eine andere Person für die Festanstellung bevorzugt wird, obwohl die Hochschule mich weiterhin als Honorarkraft für die gleiche Aufgabe beschäftigen möchte? Wie können sie es rechtfertigen, dass sie mich für die gleiche Arbeit auf Honorarbasis gut genug finden, aber für die Festanstellung nicht?
4. Kann man als Bewerber ohne Weiteres Akteneinsicht beantragen? Oder benötigt man dafür einen Anwalt bzw. eine Konkurrentenklage?
FearOfTheDuck:
Sind das nicht ein paar Gedanken zu viel, wenn das Gespräch erst letzte Woche war?
So vielzählig wie die AG im ÖD sind, so vielfältig können auch die Bewerbungsverfahren sein. Demzufolge ist eine gewisse Wartezeit nicht unüblich, gerade wenn die Gespräche derzeit noch laufen. Hier im Forum wurde sogar schon von zig Monaten Wartezeit berichtet.
Ich würde mich daher nicht verrückt machen (lassen). Wenn du es irgendwann gar nicht mehr aushältst, kannst du ja höflich nachfragen.
clarion:
Hallo,
Die unterschiedlichen AG handeln unterschiedlich. Manche geben unter Vorbehalt der PR Sitzung den Kandidaten am nächsten Tag Bescheid und andere sagen dem ersten Bewerber erst nach der PR Sitzung zu und den anderen erst dann ab, wenn mit dem gewünschten Kandidaten alles in Sack und Tüten ist.
Und ja, wenn einer der anderen Kandidaten sich besser verkauft hat als Du kommt er oder sie zum Zug.
Rebeca:
Verstehe ich es richtig, dass die Wartezeit im Rahmen liegt und weder etwas Positives noch Negatives bedeutet?
Sehe ich das falsch? Allerdings ist es bei gleicher Qualifikation und meiner weiterhin bestehenden Beschäftigung auf Honorarbasis schwer zu begründen, warum jemand subjektiv besser geeignet sein sollte. Nach einem kurzen Gespräch kann man nicht einfach behaupten, dass eine andere Person den Unterricht besser gestalten wird. Wenn ich aufgrund subjektiver Bewertungen abgelehnt werde, aber gleichzeitig weiterhin als Honorarkraft beschäftigt bleibe, entsteht der Eindruck, dass man mich gezielt in einer prekären Beschäftigung halten möchte.
Ich frage, weil ich das Gefühl habe, dass das Vorstellungsgespräch nur ein reines „Proforma-Theater“ war, um die Einstellung einer bereits bekannten Person zu legitimieren.
Und weiß jemand die Antwort auf meine letzte Frage zur Akteneinsicht?
Textmarker:
Es gibt Wartezeiten von drei Monaten, es gibt Wartezeiten von drei Tagen. Das ist nicht nur von Behörde zu Behörde unterschiedlich, sondern auch von anderen Faktoren (Differenzen bei der Auswahlentscheidung im Auswahlgremium, Feiertage, Verfügbarkeiten, Abstimmungsbedarfe, Platz des Bewerbenden im Ranking, Länge des Dienstweges des Einstellungsvermerks, Anzahl der eingeladenen Bewerbenden beim Auswahlgespräch und deren terminliche Verfügbarkeiten etc.).
Deine bisherige Wartezeit kann beides Bedeuten.
Ich habe auch schon nach 1 1/2 Monaten eine Zusage bekommen, obwohl ich Platz 1 war. Da ging die Einstellung erst komplett durch den Personalrat bevor dem Bewerbenden zugesagt wurde. Der Personalrat ist bei Gesprächen nur Beobachter. Unserem Personalrat würde es nicht aufstoßen, wenn eine interne Person im Auswahlgespräch einem externen Bewerbenden unterliegt. In der Regel geht das Auswahlgremium im Konsens auseinander oder diskutiert so lang bis dieser hergestellt wurde.
In meiner Behörde treffen wir die Auswahlentscheidung am Tag der auf das letzte Gespräch folgt. Sind Schwerbehinderte beteiligt, müssen wir etwas weiter ausholen in der Dokumentation, weswegen es unter Umständen länger dauern kann, bis eine Rückmeldung erfolgt.
Das abrupte Ende des Gesprächs ist vielleicht damit zu erklären, dass der Fragebogen des Auswahlgremiums abgearbeitet war. Um eine Vergleichbarkeit zwischen Bewerbenden herzustellen ist dann meist auch das Gespräch beendet (oder es wartete eben der nächste vor der Tür).
Eine Auswahlentscheidung wird auf Basis vieler Einzelinformationen getroffen. Da ist es sicher hilfreich, dass Du die Qualifikation hast, nützt aber in der Regel nichts, wenn im Auswahlgespräch jemand die bessere fachliche Präsenz darstellen konnte.
Aktuell besteht meines Achtens kein Anlass Dir Sorgen zu machen. Es ist noch alles zeitlich im Rahmen.
Akteneinsicht kannst du beantragen, aber bitte erst wenn Du eine Rückmeldung bekommen hast. Sonst wirkt das wie als würdest Du dem Arbeitgeber schon von Anfang an nicht vertrauen. Das würde mir als Personaler ehrlich gesagt etwas "aufstoßen". Anwaltliche Beratung benötigst Du dafür in der Regel nicht.
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