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Arbeit am Rosenmontag Zuschlag?

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Mika1909:
Hallo zusammen,

ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

monkey:

--- Zitat von: Mika1909 am 20.02.2025 22:34 ---Hallo zusammen,

ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

--- End quote ---

Rosenmontag ist in keinem Bundesland Feiertag, daher auch kein Zuschlag.

Mika1909:
Stimmt kein Feiertag, jedoch offiziell „dienstfrei“ am Rosenmontag, so hat es die Verwaltung beschlossen.

monkey:

--- Zitat von: Mika1909 am 20.02.2025 22:54 ---Stimmt kein Feiertag, jedoch offiziell „dienstfrei“ am Rosenmontag, so hat es die Verwaltung beschlossen.

--- End quote ---

Ja gut, du kriegst doch den Ausgleichstag. Zu einem gesetzlichen Feiertag mit Zuschlag wird es dadurch trotzdem nicht.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Mika1909 am 20.02.2025 22:34 ---Hallo zusammen,

ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

--- End quote ---

Kannst gerne an Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein denken, dort ist es auch kein Feiertag, hier wird auch normal gearbeitet, weil Karneval hier niemanden interessiert.

Aber ein offizieller Feiertag ist es ohnehin nirgendwo, daher keine Zuschläge

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