Hallo zusammen,
ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!